Brian Krebs bekam von Kriminellen Heroin und Polizei geschickt

Der Sicherheits-Experte Brian Krebs wird immer wieder auf verschiedenen Wegen von Kriminellen attackiert, deren Geschäfte er mit seiner Arbeit schmälert. Vor einiger Zeit gelang es, einen solchen zu identifizieren und vor Gericht zu bringen. Das Urteil ist nun gefällt worden.
Bei der Person handelt es sich um den Betreiber von zwei Schwarzmarkt-Foren, auf denen unter anderem Malware weitergegeben wurde. Krebs rückte diesem mit seinen Recherchen irgendwann wohl zu eng auf den Leib und der Kriminelle versuchte, den Sicherheits-Experten kalt zu stellen. So veranlasste er unter anderem Heroin-Lieferungen per Post an den Wohnsitz von Krebs und benachrichtigte zum ungefähren Termin der Zustellung die Polizei. Vor einigen Monaten wurde Krebs auch zum Ziel anderer Krimineller, die sein Blog mit der bis dahin größten DDoS-Attacke angriffen.

Krebs, der selbst eher aus einem journalistischen Ansatz heraus im Security-Bereich unterwegs ist, hatte zuvor über Recherchen Informationen über den Betreiber der fraglichen Foren gesammelt, über die unter anderem auch Varianten des ZeuS-Trojaners verbreitet wurden. Unter der Regie des Täters, so stellte sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens heraus, wurde auch ein eigenes Botnetz betrieben, in das rund 13.000 Rechner eingebunden waren.

Bis man des 31-jährigen Mannes habhaft werden konnte, dauerte es aber etwas. Der russischstämmige Ukrainer konnte im Juni des Jahres 2014 verhaftet werden, als er ins italienische Neapel reiste. Dabei arbeitete der Secret Service der USA mit den italienischen Behörden zusammen. Es dauerte in der Folge aber noch 15 Monate, bis Italien dem Auslieferungsersuchen der USA nachkam und den Mann überstellte. Und dort zogen sich dann die Gerichtsverfahren hin.

Komplize ebenso verurteilt

Ende letzter Woche wurde nun aber ein Urteil gesprochen. In diesem wurde eine Haftstrafe von 41 Monaten verhängt, der sich eine dreijährige Bewährungsfrist anschließt. In dieser ist der Verurteilte zwar auf freiem Fuß, steht aber unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Wird er in der Zeit erneut straffällig oder missachtet die Auflagen, kann er für den Rest des angesetzten Zeitraums weggesperrt werden.

Das Urteil erging hinsichtlich der Verbreitung der ZeuS-Malware und des Verkaufs erbeuteter Nutzerdaten. Für die Aktionen gegen Krebs wurde er nicht direkt belangt. Eine Beteiligung daran wurde hingegen einem Komplizen aus den USA zum Verhängnis, der die nächsten drei Jahre unter Bewährungsaufsicht gestellt wurde.
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