Gericht verurteilt auch den dritten iCloud-Hacker nach 'The Fappening'
Fast drei Jahre nach den ersten Vorfällen muss sich derzeit ein Gericht um den dritten Fall eines "iCloud-Hackers" kümmern. Edward Majerczyk hatte ähnlich wie die bereits verurteilten Ryan Collins und Andrew Helton Social-Engineering dazu genutzt, Zugangsdaten von Promis zu erlangen und in der iCloud gespeicherte (Nackt-) Fotos zu veröffentlichen.
Edward Majerczyk aus Chicago hat nun vor Gericht gestanden, unter anderem mit Hilfe von geschickt nachgeahmten Apple- und Google-Mails Daten von iCloud- und Gmail-Nutzern abgezogen zu haben. Über 300 Nutzer sollen seinen Phishing-Attacken auf den Leim gegangen sein. Darunter waren einige bekannte Hollywood-Schauspieler, wodurch der Hack als "The Fappening" und "Celebgate" überhaupt erst im Internet bekannt wurde. Anschließend veröffentlichte Majerczyk nach den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Fotos der Promis - nachgewiesen werden konnte ihm das Veröffentlichen der Bilder aber nicht.
Das Gericht will nun noch klären, ob es einen Initiator der Taten gab, oder ob einige der iCloud-Hacker einfach Mitläufer waren, die nach dem ersten Bekanntwerden der Vorfälle selbst die Gunst der Stunde für sich nutzen wollten. Auch das wird sich auf das Strafmaß auswirken. 2014 waren Nacktfotos und andere eher peinliche Aufnahmen von über 100 Promis im Internet aufgetaucht. Apple hatte sich recht früh offen um Ermittlungen gekümmert, da man nicht an einen unerlaubten Zugriff auf die iCloud glauben wollte. Von Google gab es kein offizielles Statement nach den Veröffentlichungen.
Siehe auch: Promi-Hack: Apple untersucht "aktiv" illegalen Zugriff auf iCloud
Höchststrafe liegt bei fünf Jahren Gefängnis
Nun könnte Majerczyk nach dem Geständnis mit einer milden Strafe rechnen. Laut der Newsseite AppleInsider geht es dabei immer noch um die Höchststrafe von fünf Jahren, die die Staatsanwaltschaft empfohlen hat. Das Strafmaß könnte sich auf sechs bis zwölf Monate reduzieren, da der Hacker geständig ist und wohl auch Reue zeigt. In anderen Fällen blieb man bei gut eineinhalb Jahren Haft. Bisher konnte man aber noch keinem der Beschuldigten nachweisen, Bilder veröffentlicht zu haben. Es könnte noch weitere Verdächtige geben.Das Gericht will nun noch klären, ob es einen Initiator der Taten gab, oder ob einige der iCloud-Hacker einfach Mitläufer waren, die nach dem ersten Bekanntwerden der Vorfälle selbst die Gunst der Stunde für sich nutzen wollten. Auch das wird sich auf das Strafmaß auswirken. 2014 waren Nacktfotos und andere eher peinliche Aufnahmen von über 100 Promis im Internet aufgetaucht. Apple hatte sich recht früh offen um Ermittlungen gekümmert, da man nicht an einen unerlaubten Zugriff auf die iCloud glauben wollte. Von Google gab es kein offizielles Statement nach den Veröffentlichungen.
Siehe auch: Promi-Hack: Apple untersucht "aktiv" illegalen Zugriff auf iCloud
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