Apple-Schlappe: iPhone-Geschmacksmuster vorerst für ungültig erklärt
Apple muss gerade einen Rückschlag hinnehmen, denn man könnte das zweitwichtigste Design-Patent bzw. Geschmacksmuster im Rechtsstreit mit Samsung verlieren. Denn das US-amerikanische Patentamt hat das als D'677 bekannte iPhone-Patent für ungültig erklärt. Die Entscheidung ist aber noch nicht final.
D'677 kann aber als das zweitwichtigste Geschmacksmuster im langjährigen Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung bezeichnet werden. Es ist zwar nicht ganz so berühmt wie jenes mit den runden Ecken, die Folgen könnten für die Kalifornier aber genauso schwerwiegend sein. Denn D'677, das das Design des ersten iPhones beschreibt, ist einer der Eckpfeiler dieses Falls. Aber auch hier der Verweis auf den bewusst gewählten Konjunktiv: Es ist derzeit weder klar, ob Apple das Geschmacksmuster dauerhaft verliert, noch welche Folgen das für den Rechtsstreit mit Samsung hat.
Wie FOSS Patents berichtet, ist laut USPTO das Patent D'677 derzeit ungültig. Das US-Patentamt ist zu dieser Entscheidung aber aufgrund einer Formalität gekommen und nicht etwa, weil man in der Sache nun eine andere Meinung vertritt.
Das Patent, das vom November 2008 stammt, hat nach Argumentation von Apple auf zwei vorhergegangen Geschmacksmustern (einem davon von Anfang 2007) basiert, was eine im Patentrecht gängige Praxis ist. Inzwischen vertritt das USPTO aber die Ansicht, dass die früheren Patente nicht genau genug sind, um als Beschreibung bzw. Fundament für D'677 dienen zu können.
Dadurch sind Patente anderer Hersteller nun theoretisch früher eingereicht worden, die ganze Angelegenheit ist aber recht kompliziert und eben auch noch nicht final.
Nein, es sind nicht die "runden Ecken"
Gleich vorweg: Das "Patent", um das es in der Folge geht, ist nicht das berühmt-berüchtigte Geschmackmuster, mit dem sich Apple die runden Ecken gesichert hat. Das hat nämlich die Nummer D670,286 und betrifft das iPad (Details dazu kann man bei Ars Technica nachlesen). Im aktuellen Fall geht es um das Design-Patent mit der Nummer D618,677 - dieses wird üblicherweise mit "D'677" abgekürzt.D'677 kann aber als das zweitwichtigste Geschmacksmuster im langjährigen Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung bezeichnet werden. Es ist zwar nicht ganz so berühmt wie jenes mit den runden Ecken, die Folgen könnten für die Kalifornier aber genauso schwerwiegend sein. Denn D'677, das das Design des ersten iPhones beschreibt, ist einer der Eckpfeiler dieses Falls. Aber auch hier der Verweis auf den bewusst gewählten Konjunktiv: Es ist derzeit weder klar, ob Apple das Geschmacksmuster dauerhaft verliert, noch welche Folgen das für den Rechtsstreit mit Samsung hat.
Wie FOSS Patents berichtet, ist laut USPTO das Patent D'677 derzeit ungültig. Das US-Patentamt ist zu dieser Entscheidung aber aufgrund einer Formalität gekommen und nicht etwa, weil man in der Sache nun eine andere Meinung vertritt.
Das Patent, das vom November 2008 stammt, hat nach Argumentation von Apple auf zwei vorhergegangen Geschmacksmustern (einem davon von Anfang 2007) basiert, was eine im Patentrecht gängige Praxis ist. Inzwischen vertritt das USPTO aber die Ansicht, dass die früheren Patente nicht genau genug sind, um als Beschreibung bzw. Fundament für D'677 dienen zu können.
Dadurch sind Patente anderer Hersteller nun theoretisch früher eingereicht worden, die ganze Angelegenheit ist aber recht kompliziert und eben auch noch nicht final.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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