Kanzler-Handy-Spionage: Ermittlung mangels Beweisen eingestellt
Beweisführung nicht möglich
Wurde das Handy der Kanzlerin von ausländischen Geheimdiensten ausspioniert? Nach Meinung der Generalbundesanwaltschaft gibt es aktuell nicht genügend gerichtsfeste Beweise, um diese Frage einwandfrei beantworten zu können. Deshalb hat man nun die offiziellen Ermittlungen eingestellt.Die Karlsruher Behörde steht bei der Suche nach vor Gericht verwertbaren Fakten laut eigener Aussage gleich vor mehreren Problemen: Das aus dem Bestand von Edward Snowden entnommen und 2013 vom Spiegel veröffentlichte Dokument, das das Handy der Kanzlerin auf einer Überwachungsliste der NSA zeigt, konnte laut Generalbundesanwaltschaft nicht im Original beschafft werden. "Auf dieser Grundlage ist eine den Anforderungen der Strafprozessordnung genügende Bewertung des Dokuments sowie der Herkunft der in ihm enthaltenen Daten nicht möglich", erläutern die Ermittler.
Ein weiteres Dokument, das Hinweise darauf liefert, dass die NSA mit Hilfe eines Namen-Erkennungs-Programms namens "Nymrod" über 300 Berichte über die Kanzlerin Angela Merkel erstellt hat, taugt nach Meinung der Ermittler ebenfalls nicht für gerichtsfesten Erkenntnisgewinn. So kann zwar bewiesen werden, dass die Daten erhoben wurden, ob das im Rahmen einer Überwachung des Kanzlerhandys geschah, ist aber nicht nachzuweisen.
Keine weiteren Ansätze
Wie die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Erklärung zur Einstellung der Ermittlungen erläutert, sehe man aktuell keine Ansätze für weitere Beweiserhebung. Damit ist im Umkehrschluss aber nicht bewiesen, dass das Handy der Kanzlerin nicht doch überwacht worden ist:"Nach den eingeholten technischen Stellungnahmen des Bundesnachrichtendienstes (BND), der Bundespolizei (BPol), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind zahlreiche Möglichkeiten denkbar, wie auf mobile Kommunikation zugegriffen werden kann. Keines der in Betracht kommenden "Angriffsszenarien" lässt sich im Falle des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nachweisen oder ausschließen", schreibt die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Erklärung.
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