Bild-Redakteur ließ kritische BildBlog-Berichte bei Google streichen

Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) postulierte Recht auf Vergessen, das Menschen gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google einfordern können sollen, trieb schon einige Blüten. Und im aktuellen Fall versucht ein Mitarbeiter des Axel Springer-Verlags Beiträge im BildBlog unauffindbar zu machen.
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Das Blog hat sich in den letzten Jahren einen Namen damit gemacht, erst der Bild-Zeitung und ihren Ablegern, später auch anderen Presserzeugnissen auf die Finger zu schauen. Mit penibler Recherche werden hier Unwahrheiten aufgedeckt, fragwürdige Methoden angeprangert und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten dokumentiert.

Nun erhielten die Betreiber eine Mitteilung von Google, dass bei bestimmten Suchanfragen Artikel des BildBlogs nicht mehr in den Trefferlisten auftauchen. Solche Veränderungen am Index kommen zustande, wenn Einzelpersonen unter Berufung auf das EuGH-Urteil dafür sorgen wollen, dass bestimmte Informationen nicht mehr in Verbindung mit ihrem Namen in der Suchmaschine zu finden sind.

In dem Schreiben führt Google auch die Links zu den vier betroffenen Beiträgen auf. Hinsichtlich einer konkreten Person taucht hier nur der Name Alexander Blum als Gemeinsamkeit auf. Bei diesem handelt es sich um einen Redakteur der Bild am Sonntag. Die Berichte kritisieren jeweils die Art und Weise, mit der die Redaktion der Boulevard-Zeitung hier entweder versuchte, an Informationen zu kommen, oder diese dann aufbereitete.

In einem Fall ging es beispielsweise darum, dass ein Mann, dem Straftaten vorgeworfen wurden, noch vor einer Verurteilung als Täter hingestellt und mit Fotos identifizierbar gemacht wurde. Ein anderer Beitrag handelte davon, wie versucht wurde, über die Ansprache von Kindern an ein Foto eines verstorbenen Jungen zu kommen. Eine dritte Geschichte entpuppte sich bei weitergehenden Recherchen durch die Polizei komplett als erfunden.

Der nun aufgetretene Fall der Veränderungen am Google-Index ist deshalb bemerkenswert, weil hier nicht eine Privatperson versucht, ein unschönes, aber länger zurückliegendes Ereignis ihrer Biografie in den Hintergrund zu rücken, wie es das EuGH-Urteil eigentlich beabsichtigte. Statt dessen versucht ein Mitarbeiter eines reichweitenstarken Mediums die kritische Auseinandersetzung mit seiner Arbeit aus der Welt zu schaffen.
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