Nintendo vor Gericht: Philips will Wii U-Verkaufsstopp erklagen
Aktuell tut sich Nintendo unter anderem wegen der schlechten Wii-U-Verkaufzahlen schwer, echte Erfolge zu verzeichnen. Jetzt kommt noch eine Klage auf den japanischen Konzern zu: Philips sieht Patente zur Gestensteuerung verletzt.
Wii U: Philips sieht eigene Patente zur Gestensteuerung verletzt
Philips hat den japanischen Konzern wegen der Verletzung zweier Patente verklagt. Der niederländische Konzern sieht patentierte Techniken zur Gestensteuerung verletzt. Deshalb wird neben Schadensersatz ein Verkaufsstopp der Wii-U-Konsole gefordert. Daneben sollen auch in Zusatz-Geräten wie dem Wii Remote Plus Controller und sogar in der der Vorgängerkonsole Wii patentverletzende Techniken zum Einsatz gekommen sein.
Philips will Nintendo nach eigenen Angaben schon 2011 auf die Verletzung der beiden Patente hingewiesen haben. Da man in den letzten drei Jahren aber keine Reaktion aus Japan erhalten habe, sah man sich jetzt offenbar dazu gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Jetzt muss das Gericht entscheiden, ob Philips mit seinen Anschuldigungen Recht behält.
(Quelle: Gamasutra)
Verkaufstopp gefordert
Für Nintendo scheinen die schlechten Schlagzeilen nicht abreißen zu wollen. Zuletzt war zwar bekannt geworden, dass der Konzern mit günstigen Konsolen in Schwellenländern wieder neue Erfolge feiern will. Ob dies den großen Umschwung bringen kann, muss sich aber erst noch zeigen. Aktuell sieht sich der Konzern mit einer neuen Klage konfrontiert, die die ohnehin mageren Verkaufszahlen noch weiter negativ beeinflussen könnte.
Wii U: Philips sieht eigene Patente zur Gestensteuerung verletzt
Philips hat den japanischen Konzern wegen der Verletzung zweier Patente verklagt. Der niederländische Konzern sieht patentierte Techniken zur Gestensteuerung verletzt. Deshalb wird neben Schadensersatz ein Verkaufsstopp der Wii-U-Konsole gefordert. Daneben sollen auch in Zusatz-Geräten wie dem Wii Remote Plus Controller und sogar in der der Vorgängerkonsole Wii patentverletzende Techniken zum Einsatz gekommen sein.
Bei Patenten wenig beweglich
Philips beruft sich bei seiner Klage gegen Nintendo auf zwei Patente, die 2001 und 2009 erteilt worden waren. Das ältere der beiden Patente gewährt ein Schutzrecht auf ein sogenanntes "Virtual body control device". Dabei handelt es sich um eine Technik, die es erlaubt, die Steuerung eines Spielecharakters per Gesten zu ermöglichen. In dem zweiten Patent wird unter der Überschrift "User interface system based on pointing device" beschrieben, wie Gestensteuerung mithilfe einer Kamera und einem Eingabegerät erfolgen kann.Philips will Nintendo nach eigenen Angaben schon 2011 auf die Verletzung der beiden Patente hingewiesen haben. Da man in den letzten drei Jahren aber keine Reaktion aus Japan erhalten habe, sah man sich jetzt offenbar dazu gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Jetzt muss das Gericht entscheiden, ob Philips mit seinen Anschuldigungen Recht behält.
(Quelle: Gamasutra)
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