Vorratsdatenspeicherung soll schnell wiederkommen
Morgen fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur EU-Richtlinie, in der die Vorratsdatenspeicherung festgeschrieben wird. Danach könnte das Überwachungs-Instrument hierzulande schnell kommen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) rechnet nach dem Urteil des EuGH zügig mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). "Ich erwarte, dass aufgrund unserer Verabredung der Gesetzesentwurf zügig vorgelegt wird", sagte de Maizière dem Nachrichten-Magazin Der Spiegel (heutige Ausgabe). "Union und SPD sind sich einig: Wir brauchen die zeitlich begrenzte Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung schwerster Verbrechen."
Dass die Richtlinie komplett gekippt wird, wie es mancher erhoffte, ist nach den derzeitigen Anzeichen kaum zu erwarten. Es läuft eher darauf hinaus, dass die Speicherung des kompletten Telekommunikations-Verhaltens der Bevölkerung lediglich mit einigen weitergehenden Auflagen durchgeführt werden darf. Entsprechend sah auch schon die Einschätzung des europäischen Generalanwaltes aus, dem das Gericht in den meisten Fällen folgt.
Zumindest aber könnten die Gegner der Vorratsdatenspeicherung noch etwas Zeit gewinnen - dann nämlich, wenn das Urteil der Richter so vage ausfällt, dass es erst konkretere Änderungen an der EU-Richtlinie geben muss, bevor die nationale Gesetzgebung entsprechend angepasst werden kann. Je nachdem, wie sich die Mehrheitsverhältnisse bei der anstehenden Wahl des EU-Parlamentes im Mai gestalten, könnte es hier noch eine Chance geben, die Überwachungsmaßnahme zwar nicht gänzlich aus der Welt zu schaffen, sie aber dann doch auf längere Sicht zu blockieren.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung hätten für die politische Auseinandersetzung zumindest mehr Feuerkraft zur Verfügung, als noch bei den eigentlichen Diskussionen um das Thema vor einigen Jahren. Denn inzwischen sind aus dem Snowden-Archiv hinlängliche Schilderungen darüber bekannt, welch wertvolle Informationen über jeden Einzelnen mit der Analyse der Metadaten erhoben werden können.
Dass die Richtlinie komplett gekippt wird, wie es mancher erhoffte, ist nach den derzeitigen Anzeichen kaum zu erwarten. Es läuft eher darauf hinaus, dass die Speicherung des kompletten Telekommunikations-Verhaltens der Bevölkerung lediglich mit einigen weitergehenden Auflagen durchgeführt werden darf. Entsprechend sah auch schon die Einschätzung des europäischen Generalanwaltes aus, dem das Gericht in den meisten Fällen folgt.
Zumindest aber könnten die Gegner der Vorratsdatenspeicherung noch etwas Zeit gewinnen - dann nämlich, wenn das Urteil der Richter so vage ausfällt, dass es erst konkretere Änderungen an der EU-Richtlinie geben muss, bevor die nationale Gesetzgebung entsprechend angepasst werden kann. Je nachdem, wie sich die Mehrheitsverhältnisse bei der anstehenden Wahl des EU-Parlamentes im Mai gestalten, könnte es hier noch eine Chance geben, die Überwachungsmaßnahme zwar nicht gänzlich aus der Welt zu schaffen, sie aber dann doch auf längere Sicht zu blockieren.
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Christian Kahle
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