Flappy Bird: Trittbrettfahrer verschickt Abmahnungen
Seit Tagen sorgt der vom Entwickler selbst zurückgezogene mobile Spiele-Hit Flappy Bird für Schlagzeilen. Das führt dazu, dass einige auf eBay versuchen, Profit daraus zu schlagen, auch mit an Erpressung erinnernden Praktiken.
Flappy Bird ist zweifellos ein Phänomen: Nach einem rasanten Aufstieg und dem darauffolgenden überraschenden Rückzieher des Entwicklers blüht der Handel von Smartphones, auf denen das Spiel installiert ist. Doch offenbar gibt es auch Profiteure der ganz besonders dubiosen Art, die auf schnelles Geld aus sind.
Ein WinFuture-Leser hat uns mitgeteilt, dass auch er Flappy Bird als APK auf eBay angeboten hat, eigener Aussage nach "aus Spaß" und zum Preis von einem Euro. Kurz danach erhielt er allerdings über das eBay-interne System eine Nachricht, in dem ihm mit dem Anwalt gedroht wurde.
Darin wurde ihm mitgeteilt, dass es sich hierbei um ein Urheberrechtsvergehen handeln soll. Ein Nutzer namens "SkyNewsHD" schreibt: "Hiermit fordern wir Sie auf uns unverzüglich ihre Vertriebsrechte für diese Software offen zu legen. Senden Sie uns dazu bitte ihre Vollmacht in Kopie zu, in welcher Ihnen diese Rechte Eingeräumt werden."(sic!) Als Frist wurde der 24. Februar 2014 gesetzt.
Weiter heißt es, dass die Angelegenheit an einen Anwalt weitergereicht werde, falls der betroffene eBay-Verkäufer keinen derartigen Nachweis erbringen könne. SkyNewsHD verlangt deshalb eine "pauschale Abmahngebühr" in Höhe von 200 Euro. Die Drohung, die man in diesem Fall wohl als so etwas wie einen Erpressungsversuch bezeichnen kann, ist auch ohne juristische Vorkenntnisse als solcher erkennbar.
Der letzte Hinweis darauf, dass es sich um einen sehr billigen Abzockversuch handelt, war eine weitere Nachricht (siehe Screenshots oben) von SkyNewsHD: Er werde die Sache als erledigt betrachten, wenn sich der eBay-Nutzer am besten sofort eine Paysafecard hole (damit er anonym den dazugehörigen Code und somit das Geld bekommt).
Der Letztstand der "Verhandlungen" zwischen dem Flappy-Bird-Verkäufer und dem Möchtegern-Abmahner ist übrigens besonders kurios: SkyNewsHD meint, dass die 50-Euro-"Strafgebühr" ohnehin gar nicht an ihn gehe, sondern an eine karitative Einrichtung in Köln und dem Verkäufer dann keine "Strafverfolgung" mehr drohe. Kurzum: Es ist ein kurios-dreister Abzockversuch.
Wir haben uns zudem mit eBay Deutschland in Verbindung gesetzt und um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt leider bisher nicht vor, wir werden sie nachreichen, sobald sie uns erreicht hat.
Ein WinFuture-Leser hat uns mitgeteilt, dass auch er Flappy Bird als APK auf eBay angeboten hat, eigener Aussage nach "aus Spaß" und zum Preis von einem Euro. Kurz danach erhielt er allerdings über das eBay-interne System eine Nachricht, in dem ihm mit dem Anwalt gedroht wurde.
Darin wurde ihm mitgeteilt, dass es sich hierbei um ein Urheberrechtsvergehen handeln soll. Ein Nutzer namens "SkyNewsHD" schreibt: "Hiermit fordern wir Sie auf uns unverzüglich ihre Vertriebsrechte für diese Software offen zu legen. Senden Sie uns dazu bitte ihre Vollmacht in Kopie zu, in welcher Ihnen diese Rechte Eingeräumt werden."(sic!) Als Frist wurde der 24. Februar 2014 gesetzt.
Weiter heißt es, dass die Angelegenheit an einen Anwalt weitergereicht werde, falls der betroffene eBay-Verkäufer keinen derartigen Nachweis erbringen könne. SkyNewsHD verlangt deshalb eine "pauschale Abmahngebühr" in Höhe von 200 Euro. Die Drohung, die man in diesem Fall wohl als so etwas wie einen Erpressungsversuch bezeichnen kann, ist auch ohne juristische Vorkenntnisse als solcher erkennbar.
Der letzte Hinweis darauf, dass es sich um einen sehr billigen Abzockversuch handelt, war eine weitere Nachricht (siehe Screenshots oben) von SkyNewsHD: Er werde die Sache als erledigt betrachten, wenn sich der eBay-Nutzer am besten sofort eine Paysafecard hole (damit er anonym den dazugehörigen Code und somit das Geld bekommt).
Der Letztstand der "Verhandlungen" zwischen dem Flappy-Bird-Verkäufer und dem Möchtegern-Abmahner ist übrigens besonders kurios: SkyNewsHD meint, dass die 50-Euro-"Strafgebühr" ohnehin gar nicht an ihn gehe, sondern an eine karitative Einrichtung in Köln und dem Verkäufer dann keine "Strafverfolgung" mehr drohe. Kurzum: Es ist ein kurios-dreister Abzockversuch.
Wir haben uns zudem mit eBay Deutschland in Verbindung gesetzt und um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt leider bisher nicht vor, wir werden sie nachreichen, sobald sie uns erreicht hat.
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