Telekom drosselt weiter:
Jetzt auch bei Tarifwechsel
Trotz aller Kritik an den neuen Drossel-Verträgen der Telekom arbeitet der Telekommunikationsriese offensichtlich weiter daran, möglichst viele Internet-User in die neue Regeln zu drängen.
Wie das Magazin Focus berichtet, werden jetzt auch Tarifwechsler, also Telekom-Bestandskunden, die fragwürdigen Neuverträge unterschreiben müssen. Das gleiche gelte für jene Telekom-Kunden, die einen DSL-Tarif hinzubuchen.
Bislang hatte die Telekom die Sprachregelung bevorzugt, die DSL-Drossel betreffe nur Neukunden. Bereits vor einer Woche hatte der Focus aber enthüllt, dass die Beschränkungen in Sachen Datenvolumen und Übertragungsgeschwindigkeit spätestens ab 2018 fast alle DSL-Kunden der Telekom betreffen dürften, da durch die Umstellung von Analog-Anschlüssen auf IP-Technik Neuverträge anfallen.
Unterdessen sehen Juristen Anzeichen, dass die Telekom-Taktik im Konflikt mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) stehen könnte. Stichwort ist hier der Begriff Netzneutralität. Providern sei es grundsätzlich untersagt, die Internet-Nutzung von Verbrauchern so zu analysieren, dass - wie von der Telekom geplant - bestimmte Dienste wie etwa Spotify bevorzugt behandelt würden.
Auch die Bundesnetzagentur hat bereits Klärungsbedarf angemeldet und der Telekom einen Fragenkatalog zugeschickt. Zudem machen Politik und Gesellschaft gegen das Vorhaben der Telekom mobil, künftig keine echten Flatrates anzubieten.
Das Unternehmen aber weist die Vorwürfe zurück und erklärt, auf keinen Fall zurückrudern zu wollen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte über einen Provider-Wechsel nachdenken. WinFuture hat aufgelistet, welcher Anbieter wie zu der DSL-Drossel steht.
Bislang hatte die Telekom die Sprachregelung bevorzugt, die DSL-Drossel betreffe nur Neukunden. Bereits vor einer Woche hatte der Focus aber enthüllt, dass die Beschränkungen in Sachen Datenvolumen und Übertragungsgeschwindigkeit spätestens ab 2018 fast alle DSL-Kunden der Telekom betreffen dürften, da durch die Umstellung von Analog-Anschlüssen auf IP-Technik Neuverträge anfallen.
Unterdessen sehen Juristen Anzeichen, dass die Telekom-Taktik im Konflikt mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) stehen könnte. Stichwort ist hier der Begriff Netzneutralität. Providern sei es grundsätzlich untersagt, die Internet-Nutzung von Verbrauchern so zu analysieren, dass - wie von der Telekom geplant - bestimmte Dienste wie etwa Spotify bevorzugt behandelt würden.
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