Telekom darf mehr für DSL-Leitungen verlangen
Die Bundesnetzagentur wird der Deutschen Telekom erlauben, Konkurrenten höhere Preise für die Anmietungen der Leitungen vom Verteilerkasten zu den Kunden in Rechnung zu stellen.
Die Telekom selbst hatte deutlich höhere Entgelte beantragt. Statt der bisherigen 10,08 Euro pro Monat wollte der Konzern zukünftig 12,37 Euro berechnen. Eine solch hohe Preissteigerung wollte die Bundesnetzagentur allerdings nicht mittragen. Wie die Behörde mitteilte, wolle man nun 10,19 Euro pro Monat erlauben.
Für den Zugang zur so genannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Kabelverzweiger - das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand - darf die Telekom im Gegenzug allerdings nicht mehr die bisherigen Tarife verlangen. Laut dem aktuellen Entscheidungsentwurf kann das Unternehmen den Wettbewerbern hier zukünftig nur noch 6,79 Euro monatlich statt bisher 7,17 Euro in Rechnung stellen.
"Die moderate Erhöhung des Preises für den Zugang zur letzten Meile am Hauptverteiler und die Absenkung des Überlassungsentgelts für die kürzere Kabelverzweiger-Variante sind das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Wie in den letzten Genehmigungsrunden seien die Entgelte wieder auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten ermittelt worden. Dadurch sollen sich nach wie vor am besten Anreize für Investitionen in moderne Telekommunikationsnetze setzen lassen. "Zu niedrige Preise würden bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen", führte Homann aus.
Durch die Preisänderung für die letzte Meile ab dem Kabelverzweiger und des größeren preislichen Abstands zur Hauptverteiler-TAL sollen Wettbewerber der Telekom motiviert werden, selbst Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter mit voranzutreiben. Die neuen Tarife werden nach dem bisherigen Plan drei statt der bisher zwei Jahre gültig sein. Die Marktteilnehmer haben nun bis zum 24. April Zeit, zu dem aktuellen Regulierungsentwurf Stellung zu nehmen.
Für den Zugang zur so genannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Kabelverzweiger - das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand - darf die Telekom im Gegenzug allerdings nicht mehr die bisherigen Tarife verlangen. Laut dem aktuellen Entscheidungsentwurf kann das Unternehmen den Wettbewerbern hier zukünftig nur noch 6,79 Euro monatlich statt bisher 7,17 Euro in Rechnung stellen.
"Die moderate Erhöhung des Preises für den Zugang zur letzten Meile am Hauptverteiler und die Absenkung des Überlassungsentgelts für die kürzere Kabelverzweiger-Variante sind das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Wie in den letzten Genehmigungsrunden seien die Entgelte wieder auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten ermittelt worden. Dadurch sollen sich nach wie vor am besten Anreize für Investitionen in moderne Telekommunikationsnetze setzen lassen. "Zu niedrige Preise würden bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen", führte Homann aus.
Durch die Preisänderung für die letzte Meile ab dem Kabelverzweiger und des größeren preislichen Abstands zur Hauptverteiler-TAL sollen Wettbewerber der Telekom motiviert werden, selbst Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter mit voranzutreiben. Die neuen Tarife werden nach dem bisherigen Plan drei statt der bisher zwei Jahre gültig sein. Die Marktteilnehmer haben nun bis zum 24. April Zeit, zu dem aktuellen Regulierungsentwurf Stellung zu nehmen.
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