SPD: Vorratsdatenspeicherung ist Kinder-Schutz
Nach dem Kniefall vor den Presseverlagen in Sachen Leistungsschutzrecht will die SPD nun auch bei der Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung eine führende Rolle einnehmen.
Rainer Stickelberger, der für die SPD unter Führung der Grünen das Amt des Justizministers in Baden-Württemberg bekleidet, forderte eine schnelle Umsetzung der Überwachungsmaßnahme, bei der das Telekommunikations- und Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung vorsorglich und unabhängig von einem konkreten Verdacht aufgezeichnet werden soll.
Als Begründung führt dieser allerdings nicht das Totschlagargument "Terrorgefahr" ins Feld, sondern weicht auf ein anderes aus: Den Schutz von Kindern. Nur mit einer funktionierenden Vorratsdatenspeicherung könnten diese effektiv vor potenziellen Tätern im Netz geschützt werden, erklärte Stickelberger heute im 'ZDF Morgenmagazin'.
"Wir müssen ins Netz eingreifen", sagte der Minister. Es gehe darum, dass Entdeckungsrisiko für jeden potenziellen Täter zu verstärken. "Keiner darf sich sicher sein, dass er nicht entdeckt wird", führte Stickelberger aus. Er warb damit, dass die "absolute Netzfreiheit" eine Einschränkung erfahren müsse, wenn es um diesen Bereich geht. Hier würden die Behörden einen verstärkten strafrechtlichen Zugriff benötigen. Daher forderte er die Bundesregierung auf, die fragliche EU-Richtlinie endlich umzusetzen.
Letztlich wolle man so beispielsweise gewährleisten können, dass beispielsweise Erwachsene, die Kinder-Plattformen nutzen, um Kontakte zu Minderjährigen aufzubauen, identifiziert werden können. Er erklärte allerdings nicht, wofür hier die Vorratsdatenspeicherung benötigt würde. Denn die entsprechenden Informationen liegen auch heute schon bei den Providern über Wochen hinweg vor.
Die Vorratsdatenspeicherung wird immer wieder ins Feld geführt, wenn es darum geht, Straftaten besser aufklären zu wollen. In dem Zeitraum, in dem diese Überwachungsmaßnahme in Deutschland in Kraft war, zeigte sich in mehreren Untersuchungen allerdings kein Anhaltspunkt, der auf eine besser werdende Aufklärungsquote hindeuten würde.
Als Begründung führt dieser allerdings nicht das Totschlagargument "Terrorgefahr" ins Feld, sondern weicht auf ein anderes aus: Den Schutz von Kindern. Nur mit einer funktionierenden Vorratsdatenspeicherung könnten diese effektiv vor potenziellen Tätern im Netz geschützt werden, erklärte Stickelberger heute im 'ZDF Morgenmagazin'.
"Wir müssen ins Netz eingreifen", sagte der Minister. Es gehe darum, dass Entdeckungsrisiko für jeden potenziellen Täter zu verstärken. "Keiner darf sich sicher sein, dass er nicht entdeckt wird", führte Stickelberger aus. Er warb damit, dass die "absolute Netzfreiheit" eine Einschränkung erfahren müsse, wenn es um diesen Bereich geht. Hier würden die Behörden einen verstärkten strafrechtlichen Zugriff benötigen. Daher forderte er die Bundesregierung auf, die fragliche EU-Richtlinie endlich umzusetzen.
Letztlich wolle man so beispielsweise gewährleisten können, dass beispielsweise Erwachsene, die Kinder-Plattformen nutzen, um Kontakte zu Minderjährigen aufzubauen, identifiziert werden können. Er erklärte allerdings nicht, wofür hier die Vorratsdatenspeicherung benötigt würde. Denn die entsprechenden Informationen liegen auch heute schon bei den Providern über Wochen hinweg vor.
Die Vorratsdatenspeicherung wird immer wieder ins Feld geführt, wenn es darum geht, Straftaten besser aufklären zu wollen. In dem Zeitraum, in dem diese Überwachungsmaßnahme in Deutschland in Kraft war, zeigte sich in mehreren Untersuchungen allerdings kein Anhaltspunkt, der auf eine besser werdende Aufklärungsquote hindeuten würde.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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