Gesetz gegen Abmahn-Unwesen kommt doch voran
Zwar besteht schon in der existierenden Fassung der Gesetzgebung eine Deckelung von Abmahnungen, allerdings wird diese in aller Regel ausgehebelt, indem auch bei privaten Anwendern ein gewerbliches Ausmaß des Verstoßes angenommen wird. Dafür müssten nun allerdings deutlich höhere Hürden genommen werden - wenn beispielsweise die Nutzung einer Filesharing-Plattform deutlich vom Normalen abweicht.
Seitens der Regierung ist man sich sicher, dass die Deckelung in den meisten Fällen, in die Privatnutzer verwickelt sind, greift. Allerdings ist die Formulierung weiterhin schwammig gehalten, so dass hier wohl auch erst wieder die Gerichte einen Rahmen für die Praxis abstecken müssen. "Der Kompromiss der Regierung geht an dieser Stelle klar zu Lasten der Verbraucher", kritisierte entsprechend der Vorsitzende des Bundesverbandes Verbraucherzentralen, Gerd Billen. "Die Ausnahmeregelung muss gestrichen werden. Wir brauchen eine klare und rechtssichere Regelung zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs."
In einem anderen Punkt bringt der Gesetzentwurf hingegen eine klare Verbesserung für Verbraucher mit. Stellt sich heraus, dass eine Abmahnung ungerechtfertigt war, muss der Kläger die Anwaltskosten des Verbrauchers mittragen. Diese Regelung hat durchaus das Potenzial, allzu leichtfertig verschickten Massenabmahnungen ebenfalls einen Riegel vorzuschieben.
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