Massen-Abmahner DigiProtect geht in die Insolvenz
Das für seine Massenabmahnungen gegen Internet-Nutzer bekannte Unternehmen Digiprotect ist pleite. Am Amtsgericht Frankfurt am Main wurde jetzt ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
Die Firma gehörte zu den ersten, die in Deutschland in großem Stil damit begannen, nach Tauschbörsen-Nutzern zu fahnden, die mit dem Austausch von Musik gegen das Urheberrecht verstießen. Gegründet wurde die Firma von dem Musiker und Produzenten Moses Pelham. Im Laufe der Zeit wurden mehrere Anwaltskanzleien damit beauftragt, die zahlreichen gesammelten IP-Adressen auszuwerten und Abmahnungen zu verschicken.
Inzwischen wurde das Unternehmen selbst in FDUDM2 umbenannt. Im Web firmiert man aber weiterhin unter dem Titel "DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien". Über die genauen Hintergründe, die zur Zahlungsunfähigkeit führten, gibt es bisher keine Informationen.
Allerdings ist es durchaus denkbar, dass das Geschäftsmodell der Firma, das im Wesentlichen aus dem Abmahngeschäft bestand, auf Dauer nicht tragfähig war. Denn inzwischen haben sich sowohl zahlreiche Internet-Nutzer als auch die sie verteidigenden Anwälte in die Lage versetzt, Abmahnungen möglichst abzuwehren, ohne, dass hier größere Kosten entstehen.
Hinzu kommt, dass die Arbeit bei der juristischen Verfolgung von Filesharern mit der Zeit auch schwerer wurde. Dafür sorgten beispielsweise Entscheidungen bei den Staatsanwaltschaften, entsprechende Delikte wegen des mangelnden öffentlichen Interesse nicht mehr zu verfolgen und damit auch dafür zu sorgen, dass die Rechteinhaber nicht mit abertausenden gleichlautenden Fällen die Arbeit der Justiz völlig in Anspruch nehmen.
Inzwischen wurde das Unternehmen selbst in FDUDM2 umbenannt. Im Web firmiert man aber weiterhin unter dem Titel "DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien". Über die genauen Hintergründe, die zur Zahlungsunfähigkeit führten, gibt es bisher keine Informationen.
Allerdings ist es durchaus denkbar, dass das Geschäftsmodell der Firma, das im Wesentlichen aus dem Abmahngeschäft bestand, auf Dauer nicht tragfähig war. Denn inzwischen haben sich sowohl zahlreiche Internet-Nutzer als auch die sie verteidigenden Anwälte in die Lage versetzt, Abmahnungen möglichst abzuwehren, ohne, dass hier größere Kosten entstehen.
Hinzu kommt, dass die Arbeit bei der juristischen Verfolgung von Filesharern mit der Zeit auch schwerer wurde. Dafür sorgten beispielsweise Entscheidungen bei den Staatsanwaltschaften, entsprechende Delikte wegen des mangelnden öffentlichen Interesse nicht mehr zu verfolgen und damit auch dafür zu sorgen, dass die Rechteinhaber nicht mit abertausenden gleichlautenden Fällen die Arbeit der Justiz völlig in Anspruch nehmen.
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