Offener Brief an die EU kritisiert dt. Abmahnindustrie
Digitale Gesellschaft e.V. schreibt, habe man Viviane Reding, der für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständigen Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission und Michel Barnier, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, einen offenen Brief übermittelt.
Thema des offenen Briefs sind die aktuellen Auswüchse der so genannten Abmahnindustrie, Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums. Diese habe hierzulande zu dem geführt, was man Abmahnindustrie nenne, so Digitale Gesellschaft. Man fragt die EU-Kommission deshalb, "ob 4,3 Millionen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen noch verhältnismäßig und die Auswüchse mit der EU-Richtlinie vereinbar sind."
Im offenen Brief erläutert man, dass Rechteinhaber seit September 2008 die Möglichkeit hätten, "bei Verstößen gegen das Urheberrecht ihre Ansprüche direkt gegen Internetnutzer, die nicht rechtskräftig verurteilt wurden, geltend zu machen." Dabei hätten sich "organisierte Verwertungsketten" entwickelt, bei denen spezialisierte Anwaltskanzleien Abmahnungen an die vermeintlichen Rechteverletzer schicken. Man zitiert eine Umfrage, wonach seit der Einführung dieser Praxis bereits 4,3 Millionen Bundesbürger ein derartiges Schreiben erhalten hätten.
Der Verein möchte deshalb von den EU-Verantwortlichen erfahren, ob man hier noch von Verhältnismäßigkeit sprechen kann. Dabei zitiert man mehrere Beispiele für gerichtliche Anfragen im Zusammenhang mit IP-Adressen, diese zeigten die Dimensionen, in denen sich die so genannte Abmahnindustrie bewegt.
Außerdem ist man überzeugt, dass dieses Geschäftsmuster "Art. 48 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union" verletze. Grund: "Zurzeit gilt generell, dass bei Erhalt einer Abmahnung die Beweislast bereits umgekehrt ist. Die vermeintlichen Rechteverletzer sehen sich gezwungen, Gegenbeweise zu liefern, um ihre Unschuld zu beweisen, wobei oft sogar Logdateien oder der Belege der Abwesenheit als Nachweis kaum genügen." Auch eine derartige Einschränkung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten sei unverhältnismäßig, so Vorstand Markus Beckedahl im offenen Brief.
Die deutsche Politik sei sich der Problematik bewusst, heißt es, schon 2007 habe die damalige Justizministerin Brigitte Zypries versprochen, dass bei der "Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird."
Inzwischen gebe es zwar das "Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken", dieses biete aber zahlreiche Ausnahmeregelungen, was bedeute, dass der Verbraucher kaum eine Verbesserung erwarten könne. Man appelliert deshalb an die EU-Politiker, ihren "Einfluss geltend zu machen und zu prüfen, ob in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss."
Wie Thema des offenen Briefs sind die aktuellen Auswüchse der so genannten Abmahnindustrie, Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums. Diese habe hierzulande zu dem geführt, was man Abmahnindustrie nenne, so Digitale Gesellschaft. Man fragt die EU-Kommission deshalb, "ob 4,3 Millionen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen noch verhältnismäßig und die Auswüchse mit der EU-Richtlinie vereinbar sind."
Im offenen Brief erläutert man, dass Rechteinhaber seit September 2008 die Möglichkeit hätten, "bei Verstößen gegen das Urheberrecht ihre Ansprüche direkt gegen Internetnutzer, die nicht rechtskräftig verurteilt wurden, geltend zu machen." Dabei hätten sich "organisierte Verwertungsketten" entwickelt, bei denen spezialisierte Anwaltskanzleien Abmahnungen an die vermeintlichen Rechteverletzer schicken. Man zitiert eine Umfrage, wonach seit der Einführung dieser Praxis bereits 4,3 Millionen Bundesbürger ein derartiges Schreiben erhalten hätten.
Der Verein möchte deshalb von den EU-Verantwortlichen erfahren, ob man hier noch von Verhältnismäßigkeit sprechen kann. Dabei zitiert man mehrere Beispiele für gerichtliche Anfragen im Zusammenhang mit IP-Adressen, diese zeigten die Dimensionen, in denen sich die so genannte Abmahnindustrie bewegt.
Außerdem ist man überzeugt, dass dieses Geschäftsmuster "Art. 48 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union" verletze. Grund: "Zurzeit gilt generell, dass bei Erhalt einer Abmahnung die Beweislast bereits umgekehrt ist. Die vermeintlichen Rechteverletzer sehen sich gezwungen, Gegenbeweise zu liefern, um ihre Unschuld zu beweisen, wobei oft sogar Logdateien oder der Belege der Abwesenheit als Nachweis kaum genügen." Auch eine derartige Einschränkung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten sei unverhältnismäßig, so Vorstand Markus Beckedahl im offenen Brief.
Die deutsche Politik sei sich der Problematik bewusst, heißt es, schon 2007 habe die damalige Justizministerin Brigitte Zypries versprochen, dass bei der "Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird."
Inzwischen gebe es zwar das "Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken", dieses biete aber zahlreiche Ausnahmeregelungen, was bedeute, dass der Verbraucher kaum eine Verbesserung erwarten könne. Man appelliert deshalb an die EU-Politiker, ihren "Einfluss geltend zu machen und zu prüfen, ob in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss."
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