BKA: Registrierung von Prepaid-SIMs bringt nichts

Die im Jahr 2004 eingeführte Registrierungspflicht für Prepaid-Mobilfunkkarten bringt in der Praxis nichts. Diese Erkenntnis gesteht sich inzwischen auch das Bundeskriminalamt (BKA) ein.
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Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat einen internen Bericht der Polizeibehöre dem Jahr 2009 zugespielt, demzufolge "die aktuell bestehende Form der Bestandsdatenerhebungspflicht in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen ohne eine entsprechende Verifikationspflicht leer" laufe.

Laut dem Papier wurden in einem Zeitraum von drei Monaten 2.659 Fälle gemeldet, in denen die zu Prepaidkarten gespeicherten Kundendaten die Ermittler nicht weiter führten: Zu 82 Prozent waren von vornherein falsche oder keine Kundendaten angegeben worden, in 18 Prozent der Fälle waren die Karten auf andere Personen registriert.

"Der 2004 eingeführte Registrierungszwang für Prepaidkarten ist offensichtlich wirkungslos. Schlimmer noch bringt er teilweise sogar Unschuldige in Verdacht und muss deswegen dringend abgeschafft werden", forderte daher Michael Ebeling vom AK Vorrat.

In den meisten EU-Staaten gibt es bis heute keinen Registrierungszwang für Prepaid-SIMs. Zudem hat sich auch die vom BKA geforderte Ausweispflicht, die in einigen Ländern wie Frankreich besteht, als weitgehend wirkungslos erwiesen. Denn die Karten werden von jenen, die sie zu kriminellen Zwecken verwenden wollen, oft auf Strohmänner registriert oder im Ausland gekauft. So führt die Verifikationsplicht bei den Anbietern lediglich zu zusätzlichen Kosten, die so gut wie immer an die Kunden weitergegeben werden, ohne, dass sie letztlich wirklich etwas bringt.

Wie Ebeling ausführte, sei die Registrierungspflicht somit nicht nur keine Hilfe für die Strafverfolgung, sondern bringt zusätzliche negative Effekte mit sich. "Umgekehrt sind Opfer von Straftaten oftmals auf die Möglichkeit anonymer Strafanzeigen und auf vertrauliche Beratung und Selbsthilfe angewiesen. Wer eine anonyme Kommunikation grundsätzlich verbieten oder unter Generalverdacht stellen möchte, der verkennt, dass wir damit auf eine unfreie Gesellschaft selbstzensierter und obrigkeitsfürchtender Menschen zusteuern", erklärte er.

Aber auch in anderen Bereichen ist die Verfügbarkeit anonym nutzbarer Prepaid-Karten äußerst hilfreich. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, unerkannt Kontakt zu medizinischen oder juristischen Beratungsangeboten aufnehmen zu können. Aber auch dem Schutz vor Wirtschaftsspionage kann eine entsprechende Verschleierung dienlich sein. Letztlich ist eine anonyme Kommunikation aber auch eine wichtige Stütze der freien Meinungsäußerung.
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