Recht auf anonyme SIM-Cards:
Klage vor EU-Gericht

Die Juristen und Bürgerrechtler Patrick und Jonas Breyer haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde gegen das in Deutschland geltende Verbot des Vertriebs anonymer SIM-Karten für Prepaid-Handys eingereicht.
T-Mobile, Sim-Karte, Sim Karte
Die beiden entschieden sich, über die Angelegenheit auf europäischer Ebene entscheiden zu lassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihrer Klage gegen Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) zwar in Teilen zustimmte, jedoch nicht auf das Verbot einer anonymen Handy-Nutzung einging.

"Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss gestoppt werden. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist", erklärte Patrick Breyer in einer Stellungnahme, die von der Piratenpartei veröffentlicht wurde. Für diese sitzt er seit Kurzem als Abgeordneter im Landtag Schleswig-Holsteins.

Anonymität sei essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen, führte Breyer aus.

Insbesondere Sicherheitsbehörden haben sich in der Vergangenheit gegen eine anonyme Abgabe von SIM-Karten ausgesprochen. Diese sehen eine Identifizierbarkeit des Nutzers als wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Ermittlungen. Dieses Argument wollen die Kläger allerdings nicht gelten lassen.

"Weil Prepaidkarten in Deutschland legal auf Fantasie-Namen registriert, weitergegeben oder aus dem Ausland eingeführt werden können, führen die Identifizierungsdaten nach Angaben von Strafverfolgern ohnehin in aller Regel nicht weiter", so Jonas Breyer. In zwei Dritteln der EU-Mitgliedsstaaten würden Straftaten auch ohne ein Verbot anonymer SIM-Karten erfolgreich verfolgt.
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