Verbraucherschützer erzwingen andere Handytarife

Telekommunikationsunternehmen versuchen immer wieder Konditionen in ihre Tarife einzubringen, die einer rechtlichen Prüfung letztlich nicht standhalten. Seien es nun hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen oder die Rückzahlung von Restguthaben aus einem Prepaid-Vertrag nur gegen Gebühr.
Zu diesem Ergebnis kamen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Verbraucherzentrale Berlin nach einer Prüfung zahlreicher Verträge. "Es zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken erst dann ändern, wenn sie juristisch dazu gezwungen werden", sagte Helke Heidemann-Peuser vom VZBV.

Nach zwei richtungsweisenden Urteilen für die Branche untersuchten die Juristen der Verbraucherzentralen, wie andere Anbieter die Rechtsprechung zur fairen Kostengestaltung umsetzen. So hatte der Bundesgerichtshof bereits am 9. Juni des letzten Jahres in einem Verfahren des VZBV gegen E-Plus entschieden, dass ein nicht verbrauchtes Guthaben nach Vertragsende ausgezahlt werden muss. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte nach einer Klage gegen Klarmobil im März dieses Jahres zudem entschieden, dass für die Auszahlung keine Gebühr verlangt werden darf.

Laut Gericht stellt die Auszahlung keine echte Leistung dar, weil der Kunde ohnehin Anspruch darauf habe. Viele Anbieter halten sich aber nicht an diese Urteile und greifen bei den Verbrauchern weiterhin tief in die Tasche. So machten manche Unternehmen die Auszahlung von einem Mindestbetrag abhängig oder verlangten hierfür ein Bearbeitungsentgelt von bis zu sechs Euro.

Einige Unternehmen behielten sich vertraglich vor, pro Mahnung bis zu 15 Euro zu kassieren. Zum Teil sollten die Kunden sogar eine Mahngebühr zahlen, ohne überhaupt mit ihrer Zahlung im Verzug zu sein. Auch die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit bis zu 20,95 Euro büßen. Demgegenüber hatte bereits das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Mahngebühren in Höhe von 9,95 Euro sowie Rücklastschriftgebühren in Höhe von 19,95 Euro für unzulässig erklärt, weil diese den zu erwartenden Schaden weit übersteigen würden.

Die Verbraucherschützer haben nach ihrer Prüfung konkrete Änderungen bei den Unternehmen eingefordert. Bisher haben 17 Firmen eine Unterlassungserklärung abgegeben und ihre Vertragsbedingungen geändert, hieß es. Darüber hinaus reichten die Verbraucherzentralen bislang in fünf Fällen Klage ein.
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