Verbraucherschützer nehmen sich Shops zur Brust
In den Bedingungen der Online-Shops entdeckten die Verbraucherschützer nach Angaben des VZBV insgesamt 33 unzulässige Klauseln. Besonders auffällig waren die Versuche der Unternehmen, die Haftung für ihre Produkte und Dienstleistungen auszuschließen und die Gewährleistungsrechte der Kunden einzuschränken.
"Der Download erfolgt auf eigenes Risiko", hieß es zum Beispiel in den Nutzungsbedingungen eines Anbieters von Musikdateien und E-Books. Sollte der Download Schäden am Computer des Nutzers anrichten, lehnte der Anbieter ausdrücklich jede Haftung ab. Ein anderer schloss alle Gewährleistungsrechte des Kunden aus, falls er einen gescheiterten Download nicht unverzüglich beanstandet. Klauseln, die die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausschließen sind allerdings unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen.
Wenn es um die eigenen Rechte ging, waren die Anbieter dagegen äußerst großzügig. Einer behielt sich vor, die Abo-Preise nach Belieben zu erhöhen. Ein anderer nahm sich heraus, nach Vertragsabschluss jederzeit die Geschäftsbedingungen "nach eigenem Ermessen" zu ändern. Der Betreiber einer Spiele-Seite räumte sich sogar das Recht ein, das Benutzerkonto des Kunden jederzeit zu kündigen und zu löschen - ohne Grund und mit sofortiger Wirkung. Ein anderer verfasste einen Teil seiner Bedingungen in Englisch.
Der EU Internet Sweep ist eine von der EU-Kommission koordinierte Aktion zur Durchsetzung von Verbraucherrechten bei Online-Geschäften. Jedes Jahr nehmen sich die zuständigen Behörden EU-weit ein Schwerpunktthema vor. Sie prüfen, ob Angebote im Internet die Verbraucherschutzvorschriften einhalten und gehen gegen Rechtsverstöße vor. In Deutschland wird die Aktion vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in enger Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ausgeführt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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