Verbraucherschutz:
Abmahnungen endlich deckeln
Um Nutzer vor unverhältnismäßig teuren Massenabmahnungen zu schützen, sieht das Urheberrechtsgesetz seit 2008 eigentlich vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 Euro zu deckeln. Doch die Regelung greift in der Praxis in den meisten Fällen nicht, da unklar bleibt, was privat und was geschäftlich ist. So definiert das Gesetz nicht ausdrücklich, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann ein gewerbliches Ausmaß hat, wenn Verbraucher eine Gewinnabsicht verfolgen.
Richter legen den Begriff "gewerbliches Ausmaß" infolge dessen häufig sehr weit aus. Oft reicht es schon, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen oder beim Download parallel automatisch anzubieten, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert oder über tausend Euro.
Verbraucherschützer und verschiedene andere Kräfte fordern deshalb schon länger eine gesetzliche Klarstellung. Abmahnungen sollen maximal 100 Euro kosten dürfen, wenn private Anwender unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Gewinnabsicht untereinander austauschen.
Auf dem Wirtschaftsdialog sollen Rechteinhaber, Internetanbieter und Verbraucherschützer unter dem Dach der Politik darüber diskutieren, wie eine zeitgemäße Umgestaltung des Urheberrechts aussehen könnte. "Das Urheberrecht steckt in einer Krise. Verbraucher verbinden mit ihm vor allem horrende Rechnungen. Da muss die Politik gegensteuern", so Billen. Die Neuregelung der Abmahngebühren sei dabei seiner Ansicht nach ein Schritt in die richtige Richtung. Dagegen seien automatisierte Warnhinweise, die Internetanbieter versenden, ein Irrweg. Denn für Verbraucher wäre dieses Modell mit erheblichen datenschutz- und verfassungsrechtlichen Eingriffen verbunden.
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