Musikblog: Domain beschlagnahmt, Usern gedroht
Die Abteilung Organisierte Kriminalität der britischen Polizei hat das Musik-Blog 'RNBxclusive' stillgelegt. Den Betreibern werden Betrug und Urheberrechtsverletzungen im großen Stil vorgeworfen. Aber auch den Nutzern droht die Behörde in völlig überzogenem Ausmaß.
Die Betreiber der Seite berichteten regelmäßig über Neuigkeiten aus Musik-Genres wie RnB und Hip-Hop. Dabei nahm man es mit der Rechtslage durchaus nicht ganz genau. So fanden sich sowohl eingebettete YouTube-Videos, Links auf die jeweiligen Kauf-Seiten bei iTunes aber auch Verweise auf illegale Kopien bei Sharehostern.
Warnseite der Polizei
Letzteres nahmen die Behörden zum Anlass, mit schweren Geschützen gegen das Angebot vorzugehen. Während in einem solchen Fall üblicherweise erst einmal eine Klage eingereicht wird, griffen die Ermittler hier zum Mittel der Domain-Beschlagnahmung. Dieses kam in den USA bereits öfter zum Einsatz, erstmalig wurde nun eine .com-Adresse von der britischen Polizei ohne vorheriges Gerichtsverfahren gekapert.
Unter der Domain ist nun eine Hinweis-Seite der Polizei zu lesen. Folgerichtig zum rabiaten Vorgehen gegen die Seitenbetreiber grenzen auch die nun getätigten Aussagen an Absurdität. So wird die Behauptung aufgestellt, dass die illegalen Downloads auf dem Blog möglicherweise die Karriere junger Musiker nachhaltig beschädigt hat - während gerade Neulinge auf dem Musikmarkt solche Webseiten eher nutzen, um überhaupt bekannt zu werden.
Dem Besucher erklärt man außerdem: "Wenn du illegal Musik heruntergeladen hast, hast du die Zukunft der Musikindustrie beschädigt." Ihm werden dabei die aus dem HTTP-Header herausgelesenen Informationen wie seine IP-Adresse, der genutzte Browser und das Betriebssystem angezeigt. "Die oben genannten Informationen können genutzt werden, um dich und deinen Standort zu identifizieren", heißt es weiter.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Möglichkeit bestehe, auch gegen den Nutzer Ermittlungen einzuleiten und seinen Provider zu Informieren. Dies ist allerdings eine leere Drohung gegen unbedarfte Anwender - denn allein aus einem Besuch einer Webseite kann wohl kaum eine Straftat konstruiert werden.
Warnseite der Polizei
Letzteres nahmen die Behörden zum Anlass, mit schweren Geschützen gegen das Angebot vorzugehen. Während in einem solchen Fall üblicherweise erst einmal eine Klage eingereicht wird, griffen die Ermittler hier zum Mittel der Domain-Beschlagnahmung. Dieses kam in den USA bereits öfter zum Einsatz, erstmalig wurde nun eine .com-Adresse von der britischen Polizei ohne vorheriges Gerichtsverfahren gekapert.
Unter der Domain ist nun eine Hinweis-Seite der Polizei zu lesen. Folgerichtig zum rabiaten Vorgehen gegen die Seitenbetreiber grenzen auch die nun getätigten Aussagen an Absurdität. So wird die Behauptung aufgestellt, dass die illegalen Downloads auf dem Blog möglicherweise die Karriere junger Musiker nachhaltig beschädigt hat - während gerade Neulinge auf dem Musikmarkt solche Webseiten eher nutzen, um überhaupt bekannt zu werden.
Dem Besucher erklärt man außerdem: "Wenn du illegal Musik heruntergeladen hast, hast du die Zukunft der Musikindustrie beschädigt." Ihm werden dabei die aus dem HTTP-Header herausgelesenen Informationen wie seine IP-Adresse, der genutzte Browser und das Betriebssystem angezeigt. "Die oben genannten Informationen können genutzt werden, um dich und deinen Standort zu identifizieren", heißt es weiter.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Möglichkeit bestehe, auch gegen den Nutzer Ermittlungen einzuleiten und seinen Provider zu Informieren. Dies ist allerdings eine leere Drohung gegen unbedarfte Anwender - denn allein aus einem Besuch einer Webseite kann wohl kaum eine Straftat konstruiert werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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