Berlin: Hunderte weitere Handydaten-Abfragen

Wie bereits vermutet hat die Berliner Polizei in den letzten Jahren deutlich mehr Daten durch Rasterfahndungen via Funkzellenabfrage gesammelt, als die auf den polizeilichen Staatsschutz beschränkten Zahlen bisher aussagten. Das berichtete die Tageszeitung 'Tagesspiegel' der neue Informationen vorliegen.
Bisher waren 375 Ermittlungsverfahren bekannt, in denen rund 4,2 Millionen Verkehrsdaten von den Mobilfunkbetreibern eingeholt wurden. Hierbei handelte es sich vor allem um Erfassungen im Rahmen der Suche nach Autobrandstiftern. Das hatten Nachfragen der Berliner Abgeordneten der Piratenpartei ergeben.

Wie die Zeitung berichtet, liegen ihr nun Informationen darüber vor, dass andere Abteilungen der Berliner Polizei seit dem Jahr 2009 in über 800 anderen Fällen ebenfalls auf das Mittel der Funkzellenabfrage setzten. Rechnet man dies auf die zuvor bekannten Fälle hoch, kann die Zahl der erfassten Verkehrsdaten durchaus den zweistelligen Millionen-Bereich erreichen.

Obwohl zumindest bei den Autobrandstiftungen kein einziger Ermittlungserfolg auf dieses Mittel zurückzuführen ist, wird die Funkzellenabfrage bei den Ermittlern immer beliebter. So erfolgten allein im vergangenen Jahr in 336 bisher nicht bekannten Fällen Abfragen von Verkehrsdaten. Im Jahr davor waren es 323 und 2009 erst 162 Fälle. Und die Zahlen stiegen rasant, obwohl die Kriminalstatistik in Berlin 2010 auf ihrem bisherigen Tiefpunkt anlangte.

Unklar ist derzeit noch, bei welchen Straftaten die Polizei sich im Einzelnen an die Mobilfunkbetreiber wandte und Informationen einholte. Angesichts dessen, dass von einer Funkzellenabfrage hunderte bis tausende unbescholtene Bürger betroffen sein können, stellt sich in vielen Ermittlungen die Frage der Verhältnismäßigkeit. So ist dieses Mittel in Hamburg beispielsweise bei der Aufklärung von Autobrandstiftungen nicht erlaubt.

Die hohen Zahlen lassen darauf schließen, dass eine Funkzellenabfrage in Berlin eben auch nicht die Ausnahme darstellt und auf schwere Straftaten beschränkt bleibt, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sondern auch bei vielen anderen Delikten zum Einsatz kommt.
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