MPI: Vorratsdatenspeicherung hilft überhaupt nicht
Eine Vorratsdatenspeicherung trägt nicht zu besseren Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung bei. Zu diesem Urteil kommt ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI), das dem Chaos Computer Club (CCC) zugespielt und von diesem veröffentlicht wurde.
Immer wieder wird von Polizei und verschiedenen Politikern von einer angeblichen "Schutzlücke" gesprochen, die durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts März 2010 entstanden sein soll. Die Studie kommt nun zum eindeutigen Ergebnis, daß eine solche Lücke nicht besteht.
"Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, dass die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlasslosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", kommentierte CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen. "Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen."
Das Gutachten vom Juli 2011 betrachtet detailliert Deliktsbereiche hinsichtlich ihrer Aufklärungsquoten. Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, ist kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten zu verzeichnen. Aber auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung war kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten.
Weiterhin verglichen die MPI-Forscher die Situation und Entwicklungen in anderen europäischen Ländern und zogen auch die Daten aus der auf EU-Ebene durchgeführten Evaluation heran. Zudem wurden Ermittler, Staatsanwälte und Richter befragt. Auch im direkten Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die derzeit eine Vorratsdatenspeicherung umsetzen, sei keine deutsche "Schutzlücke" feststellbar, so das Fazit.
Die Studie bemängelt weiterhin das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen zu den Auswirkungen der anlasslosen Massenerfassung. Auch in Zukunft seien solche wissenschaftlichen Evaluationen aus Kostengründen nicht einmal geplant. Entsprechend werden von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung lediglich Einzelfälle herangezogen, um die Notwendigkeit einer massenhaften Speicherung von Kommunikationsdaten zu begründen, so der CCC.
"Der hartnäckige Unwille, technische Ermittlungsmaßnahmen, die tief in Grundrechte eingreifen, einer regelmäßigen neutralen Evaluierung zu unterwerfen, setzt sich hier fort", so Rieger. "Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden sehen offenbar keinen Bedarf an einer sachlichen, faktengestützten Diskussion und versuchen stattdessen immer wieder, mit Einzelfällen und Anekdoten die öffentliche Meinung zu manipulieren."
Laut dem MPI-Gutachten halten solche in der öffentlichen Debatte gern verwendeten Fallbeschreibungen einer nüchternen wissenschaftlichen Überprüfung oftmals nicht stand. Explizit wird in der Studie des MPI auch darauf hingewiesen, dass keinerlei Hinweise dafür vorliegen, dass durch eine entsprechende Datenspeicherung ein islamistischer Terroranschlag verhindert worden sei.
Weitere Informationen: Studie des MPI (PDF)
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