BKA: Bisher Online-Durchsuchungen in sieben Fällen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in sieben Fällen Trojaner für die so genannte Online-Durchsuchung, also den Fernzugriff auf Computer, durchgeführt. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor.
Das BKA ist als einzige Behörde ermächtigt, Online-Durchsuchungen durchzuführen - und dies auch nur zur "Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut". Dementsprechend sollen die sieben Fälle alle in Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen. Die eingesetzte Software wurde durch das BKA selbst entwickelt, die Kosten für die dafür benötigten Materialien und das Personal beliefen sich auf 682.581 Euro, hieß es.

Zusätzlich gab es eine deutlich größere Zahl von Fällen, in denen das BKA und die Zollfahndung Trojaner für die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung einsetzte - also beispielsweise für das Abhören von Kommunikationsvorgängen über Skype. In 34 Fällen wurden die beiden Behörden auf diese Weise aktiv.

Zum Teil stammten die Trojaner dabei ebenfalls von der Firma DigiTask, die auch mehrere Landesbehörden ausstattete. Deren Trojaner wurde in mehreren Versionen vom Chaos Computer Club (CCC) analysiert. Weitere Trojaner erhielten die Bundesbehörden aber auch von den Unternehmen Gamma Group und ERA IT Solutions, letztere ist in der Schweiz ansässig. Die Kosten beliefen sich dafür auf mehrere hunderttausend Euro.

Zu einigen weitergehenden Fragen schweigt sich die Antwort des Innenministeriums aus. Das gilt beispielsweise für den Einsatz von Trojanern durch die deutschen Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz. Die entsprechenden Informationen gelten als Verschlusssache und können von Bundestagsabgeordneten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Gleiches gilt im Übrigen für Informationen darüber, ob die Behörden auch die Möglichkeit haben, in gleichem Maße auf Mobiltelefone zuzugreifen. Immerhin können inzwischen auch Smartphones problemlos verschlüsselte VoIP-Telefonate durchführen. Das Ministerium befürchtet allerdings Auswirkungen auf die Ermittlungen, wenn bekannt wird, welchen Stand die Behörden in dieser Hinsicht haben.
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