Steakhaus-Kette Maredo wehrt sich gegen GEZ

Recht, Politik & EU Die Steakhaus-Kette Maredo wehrt sich vor Gericht gegen die Gebührenforderungen der GEZ. Das Unternehmen will aus Prinzip nicht für seine Kassensysteme zahlen.

Diese basieren auf einem herkömmlichen Computer, der theoretisch für die Nutzung des Internets und damit auch für den Abruf öffentlich-rechtlicher Radio- und Video-Angebote geeignet sind. Die gesetzlichen Regelungen sehen somit eine Gebührenpflicht vor.


Dieser will sich das Unternehmen aber nicht beugen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Gebührenbescheid. Das berichtete das Portal der WAZ-Mediengruppe 'Der Westen'. Im konkreten Fall geht es lediglich um 15 Euro pro Monat für eine Düsseldorfer Filiale.

Maredo will jedoch eine prinzipielle Klärung herbeiführen, die für alle 57 Restaurants der Kette gilt. Bei der Anhörung von Gericht erklärten die Anwälte der Kette, dass auf den PCs, die als Kassensysteme genutzt werden, der Internet-Zugang blockiert ist und die Mitarbeiter somit überhaupt nicht die technische Möglichkeit hätten, auf die Internet-Angebote von ARD und ZDF zuzugreifen.

Das Gericht bewertete dies als Sonderfall und empfahl dem WDR, der in der Region die GEZ juristisch vertritt, den Gebührenbescheid im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zurückzuziehen. Dem wollte man wegen der grundsätzlichen Bedeutung nicht sofort zustimmen, sicherte aber eine Beratung zu dem Fall zu.

Binnen zehn Tagen soll nun eine Entscheidung fallen. Sollte die Frist ohne eine Einigung verstreichen, wird das Gericht über den Fall mit einem Urteil entscheiden.
Diese Nachricht empfehlen:
 
Auch das Auge ermöglicht theoretisch das sehen von Fernsehbildern. Die gute Nachricht: Wenn man ein Auge angemeldet hat muss man für das zweite nicht extra zahlen.
 
@michael_dugan: Es sei denn, Du nutzt das eine privat und das andere beruflich.
 
@michael_dugan: aber mit dem zweiten sieht man besser, oder soll man zumindest besser sehen. *g* jetzt weiß ich was die mit dem Claim sagen wollten...
 
@Rikibu: Da man in diesem Fall mit seinem zweiten Auge besser sehen kann, als mit dem ersten werden für ZDF hier auch extra Gebühren fällig. Da man aber nur bei ZDF mit dem zweiten Auge besser sieht und nicht bei den anderen dritten Sendern, so ist man dazu verpflichtet, das erste dennoch anzumelden und zu bezahlen. In diesem Fall muss man den erweiterten Gebührenbescheid für humanoide Sehorgane ausfüllen (eGHS).
 
@michael_dugan: Vergiss bitte nicht das menschliche Gehör, mit dem man ja Radio hören kann.


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen

Schreiben Sie uns Ihre Meinung, bewerten Sie Kommentare oder diskutieren Sie mit anderen WinFuture.de Lesern!

Melden Sie sich jetzt kostenlos an
oder verwenden Sie Ihren bestehenden Zugang.

WinFuture Mobil

WinFuture.mbo QR-Code Auch Unterwegs bestens informiert!
Nachrichten und Kommentare auf
dem Smartphone lesen.

Folgt uns auf Twitter

WinFuture bei Twitter

Interessante Artikel & Testberichte

Community

  • Neue Kommentare
  • Neue Mitglieder

WinFuture wird gehostet von Artfiles

MSDN Online

News zu IT Pro- und Dev-Tools