Bundesregierung nimmt erstmals zu ACTA Stellung

Recht, Politik & EU Die Bundesregierung hat zu ihrer Beteiligung an den Verhandlungen über das Urheberrechtsschutz-Abkommen ACTA Stellung genommen. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht sie demnach nicht.

ACTA wird derzeit zwischen den USA, der EU und einer Reihe von Staaten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Bisher sickerten nur spärliche Informationen nach außen, die aber besagen, dass insbesondere die USA darauf drängen, Provider stärker in die Verantwortung zu nehmen.


Dies beinhaltet, dass diese mit der Abschaltung von Internet-Zugängen auf Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kunden reagieren sollen. Allerdings ist die Stellungnahme der Bundesregierung wenig geeignet, Konkretes zu erfahren. "Die Bundesregierung wird während der noch andauernden Verhandlungen Medienberichte zu ACTA nicht kommentieren", hieß es.

Allerdings geht man hierzulande wohl davon aus, dass auch im Rahmen dieses Abkommens keine drastischen Maßnahmen auf den Nutzer zukommen. "Sie (die Bundesregierung) strebt keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland durch ACTA an", so die Antwort auf eine kleine Anfrage durch die Bundestagsfraktion der Linken.

Sollte es allerdings nötig werden - beispielsweise wenn die Verhandlungen doch in Richtung einer Three-Strikes-Regelung tendieren - wolle man sich für die derzeit in Deutschland gesetzlich verankerten Positionen einsetzen. Internetsperren bei möglichen Urheberrechtsverletzungen lehne man als den falschen Weg zur Bekämpfung dieser Verstöße ab.
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Verfassungsrechtliche Bedenken sieht sie demnach nicht. << sieht denn diese verblendete "Regierung" überhaupt etwas?
 
@DasFragezeichen: Bitte den ganzen Text lesen und nicht nur den ersten Absatz!
 
@DasFragezeichen: Nun ja, natürlich kann das "Beruhigungs-Blabla" seitens der Regierung sein. Wenn sie dies bewusst tun sind sie nicht mal verblendet (denn das würde irgendwie voraussetzen, dass sie es nicht merken und keine Bedenken sehen, wo eigentlich welche sein sollten) - allerdings dann eher arglistig, da liesse sich streiten was schlimmer ist. Andererseits gehe ich davon aus, dass wir den konkreten Inhalt der Verhandlungen nicht kennen - ob da tatsächlich was verfassungsrechtlich Bedenkliches dabei ist, können wir also auch nicht beurteilen. Oder kannst Du konkrete Inhalte der Verhandlungen nennen und auch aus juristischer Sicht stichhaltig (also nicht nur "aus dem Bauchgefühl heraus") begründen, inwiefern diese verfassungsrechtlich bedenklich sind?
 
@DasFragezeichen: Dass solche Kommentare wie deine überhaupt positive Stimmen bekommen spricht gegen das Klientel hier.
 
@DasFragezeichen: das erste was ich dachte war auch sehr änlich. seit dem ersten november gilt in europa die eu-verfassung. ich gehe stark davon aus das sie diese verfassung meinen und nicht das grundgesetzt, was eh keine verfassung war sondern wie eine verfassung gehandhabt wurde. aber selbsrt wenn sie das grundgesetzt gemeint haben dann ist das dennoch kein wunder das sie keine verfassungsbedenken haben nachdem das grundgesetzt von einem man im rollstuhl mit füßen getreten wurden und genauso von erst dieser regierungsbande.


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