 Die Bundesregierung hat zu ihrer Beteiligung an den Verhandlungen über das Urheberrechtsschutz-Abkommen ACTA Stellung genommen. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht sie demnach nicht.
ACTA wird derzeit zwischen den USA, der EU und einer Reihe von Staaten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Bisher sickerten nur spärliche Informationen nach außen, die aber besagen, dass insbesondere die USA darauf drängen, Provider stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Dies beinhaltet, dass diese mit der Abschaltung von Internet-Zugängen auf Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kunden reagieren sollen. Allerdings ist die Stellungnahme der Bundesregierung wenig geeignet, Konkretes zu erfahren. "Die Bundesregierung wird während der noch andauernden Verhandlungen Medienberichte zu ACTA nicht kommentieren", hieß es.
Allerdings geht man hierzulande wohl davon aus, dass auch im Rahmen dieses Abkommens keine drastischen Maßnahmen auf den Nutzer zukommen. "Sie (die Bundesregierung) strebt keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland durch ACTA an", so die Antwort auf eine kleine Anfrage durch die Bundestagsfraktion der Linken.
Sollte es allerdings nötig werden - beispielsweise wenn die Verhandlungen doch in Richtung einer Three-Strikes-Regelung tendieren - wolle man sich für die derzeit in Deutschland gesetzlich verankerten Positionen einsetzen. Internetsperren bei möglichen Urheberrechtsverletzungen lehne man als den falschen Weg zur Bekämpfung dieser Verstöße ab.
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