
Ein nun öffentlich gewordenes
Dokument mit Kommentaren zu den Verhandlungen um das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) bringt zumindest einige Details über die Inhalte der bisherigen Geheimverhandlungen über das Abkommen ans Licht.
ACTA wird seit einiger Zeit zwischen den Regierungen der Länder in Nordamerika, einigen asiatischen Staaten, Australiens, Neuseelands und der EU diskutiert. Offiziell sind über die Inhalte der Gespräche nicht einmal die jeweiligen Parlamente geschweige denn die Öffentlichkeit informiert.
Allerdings sickerten immer wieder einige Details durch, die durch das nun vorliegende Dokument bestätigt werden. Demnach soll das umstrittene Urheberrechtsgesetz der USA, der Digital Millenium Copyright Act (DMCA), Vorbild für die internationale Gesetzgebung werden.
Weiterhin sollen Provider und Hoster verpflichtet werden, grenzüberschreitend Löschaufforderungen der Rechteinhaber umzusetzen. Sie wären dann auch verpflichtet, Inhalte aus dem Netz zu nehmen, wenn eine Partei nur behauptet, Eigentümer des Contents zu sein, ohne, dass dies in einem juristischen Verfahren geprüft würde.
Des Weiteren sollen sich die Unterzeichner auch verpflichten, so genannte Three-Strikes-Gesetze auf den Weg zu bringen. Diese bedeuten, dass Internet-Nutzern ihr Anschluss abgeschaltet wird, wenn über diesen mehrfach Urheberrechtsverletzungen erfolgen. Dies bestätigt die bisherige Befürchtung, dass ACTA im Grunde eine internationale Umsetzung der Forderungen der Medienindustrie in nationale Gesetze darstellt.
Sie haben bereits einen Zugang?
-
-
-
Passwort oder Benutzername vergessen?
Sie sind noch kein Mitglied?