Frankreich: Software soll "Three Strikes" aushebeln
Die französische Regierung hatte ein Gesetz beschlossen, wonach Internet-Nutzern nach mehrfachen Urheberrechtsverletzungen im Internet der Zugang gesperrt wird. Die eigens eingerichtete Hadopi-Behörde soll Beweise sammeln, dass beispielsweise von einer bestimmten IP-Adresse aus Filesharing betrieben und geschützte Inhalte ausgetauscht wurden.
Die letzte Fassung sieht vor, dass ein Richter anhand dieser Belege anordnet, dass der zuständige Provider den Anschluss sperren muss. Kritiker des Gesetzes hatten allerdings angemerkt, dass damit auch Personen für etwas bestraft werden könnten, die nichts unrechtes getan haben. Immerhin muss es nicht zwangsläufig so sein, dass eine Urheberrechtsverletzung vom Anschlussinhaber selbst vorgenommen wurde, sondern vielleicht von einem Familienmitglied oder einem ganz anderen Nutzer.
Hier soll die nun der Hadopi-Router ansetzen. Wird die Software auf einem WLAN-fähigen Gerät gestartet, fängt sie systematisch an, die Keys verschlüsselter WLAN-Verbindungen in der Umgebung zu knacken. Sobald der erste Erfolg zustande kommt, wird der betroffene WLAN-Router für die Verbindung zum Internet genutzt. Ändert dessen Besitzer das Passwort, weicht die Software automatisch auf einen anderen Hotspot aus und beginnt im Hintergrund wiederum, das neue Login zu knacken.
Insbesondere WLANs, die noch mit WEP verschlüsselt sind, lassen sich relativ leicht für dritte öffnen. Wie die Hacker gegenüber der Tageszeitung 'Le Monde' ausführten, wollen sie im Grunde nicht, dass ihre Software für missbräuchliche Zwecke eingesetzt wird.
"Wir haben sie veröffentlicht, um jedermann die Möglichkeit zu geben, zu verstehen, dass die von der Hadopi-Behörde gesammelten technischen Daten nicht als Beweise taugen", erklärte einer der Entwickler, der unter dem Pseudonym "V" auftritt.
Die Software soll möglichst weit verbreitet werden, damit sie in den Fokus der Öffentlichkeit kommt. "Die Richter werden dann nicht mehr sagen können, dass sie nicht bescheid wissen", so "V". Sie würden sich so dem Risiko aussetzen, Strafen gegen jemanden anzuordnen, von dessen Schuld sie unmöglich überzeugt sein können.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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