Gericht: Fon-Hotspots bei Privatnutzern rechtswidrig

Recht, Politik & EU Das WLAN-Angebot des Unternehmens Fon ist rechtswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte damit ein früheres Urteil aus einer niedrigeren Instanz. Fon bietet Nutzern WLAN-Router an, in die sich auch anderen Anwender einwählen können. Wer selbst auch solch einen Fon-Hotspot betreibt, kann dies kostenlos tun. Andere können sich gegen Zahlung einer Gebühr einloggen, die Fon sich mit dem jeweiligen Aufsteller des Routers teilt.

Ein DSL-Anbieter reichte vor einiger Zeit eine Unterlassungsklage gegen einen seiner Kunden ein, der einen solchen Fon-Hotspot betreibt. Er beklagte, dass ihm zusätzlicher Datenverkehr durch externe Nutzer entsteht, während andere damit Gewinne machen.

Das Gericht folgte seiner Argumentation, dass Fon und der Kunde damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Dies gelte insbesondere, da der DSL-Anbieter selbst WLAN-Hotspots betreibt. Fon darf also für sein Angebot zukünftig nicht mehr die Leitungskapazitäten, die von Dritten an Privatkunden bereitgestellt werden, mitnutzen.

Laut der Urteilsbegründung stelle das Geschäftsmodell Fons das Angebot von Flatrate-Tarifen grundsätzlich infrage, wenn es sich weiter durchsetzt. Immerhin basiert die Preiskalkulation der DSL-Anbieter auf eine Bereitstellung der Leitungen für einen Privathaushalt und nicht auf dem Betrieb eines öffentlichen Hotspots.
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