Bundesnetzagentur treibt entbündeltes DSL voran
Die Entscheidung sei erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 28. Januar die in einer Regulierungsverfügung von 2006 vorgesehene Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben hatte. Mit der heutigen Verfügung wird deshalb die Regulierungslage, wie sie vor dem Urteil bestand, wiederhergestellt, teilte die Behörde mit.
Der IP-Bitstrom-Zugang hat für den Telekommunikationsmarkt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine besondere Relevanz, da die Telekom den Wettbewerbern hier entbündelte DSL-Anschlüsse ohne zusätzlichen Festnetzanschluss überlässt. Kleinere Wettbewerber brauchen so nur eine relativ kleine eigene Infrastruktur aufbauen.
Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber der Telekom damit in die Lage, Endkunden pure breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die Bundesnetzagentur hat die Telekom aufgefordert, nunmehr innerhalb eines Monats einen neuen Entgeltantrag für den IP-Bitstrom-Zugang einzureichen.
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