Urheberabgaben auf PCs vor dem Verfassungsgericht

Recht, Politik & EU Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) will ein Urteil vom letzten Donnerstag, nach dem Urheberrechtsabgaben auf PCs unzulässig sind, vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten.

In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs hieß es, dass Computer nicht zum Kopieren gedruckter Werke gedacht sind und dies ohne Zusatzgeräte, auf die nicht bereits eine Abgabe fällig wird, auch nicht können. Für eine gesonderte Vergütung für das Kopieren digitaler Texte bestehe demnach ebenfalls keine Veranlassung (wir berichteten).


Die VG Wort sieht darin eine Ungleichbehandlung von Autoren, die ihre Texte auf digitalen Datenträgern oder im Internet veröffentlichen. Während bei einer Anfertigung einer Kopie auf Papier Tantiemen an den Autor fließen, sei dies bei elektronischen Kopien nicht der Fall. Mit einer Verfassungsbeschwerde wolle man dagegen vorgehen, kündigte die Gesellschaft an.

In dem Verfahren, dass beispielhaft gegen Fujitsu-Siemens geführt wurde, wollte die VG Wort ursprünglich eine Abgabe von 30 Euro pro verkauftem PC durchsetzen. Letztlich wurden ihr in einer niedrigeren Instanz 12 Euro bewilligt, was der Bundesgerichtshof allerdings rückgängig machte.
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Die Gier greift um sich, erst die Drucker und Scanner (seh ich ja noch ein), demnächst die PCs (hoffentlich nicht) und dann die Tastaturen (man könnte ja abtippen). Na ja, probieren kann man es mal, sollte man einen weltfremden Richter erwischen ist man um ein paar Millionen reicher ohne auch nur irgendwas dafür getan zu haben. Zwangsabgaben sind ne tolle Sache für denjenigen der das Geld bekommt, fast wie eine Lizenz zum Gelddrucken.
 
@DrJaegermeister: zum Glück wird man nicht einfach so zum Bundesverfassungsrichter berufen. Kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die anderes entscheiden als Bundesgerichtshofs. Was ich aber nicht verstehe was Bundesverfassungsgericht damit zutun hat? Was hat es mit der Verfassung zu tun? Gruß
 
@sugarray21: In Fachkreisen wird das BVerfG auch stichelnd "Deutschlands höchstes Laiengericht" genannt. Beim BGH sitzen durch die Bank nur verdiente Rechtswissenschaftler, die sich diese Position erarbeitet haben. Das BVerfG ist wohl eher als eine... "politische Instanz" zu bezeichnen. Manche sehen darin einen Vorteil, manche einen Nachteil. Vom gesunden Menschenverstand her sollte das BVerfG natürlich zugunsten des BGH-Urteils (welches ich vor allem wegen der sauberen Begründung sehr gelungen finde) entscheiden.
 
Das sind ja Spassbolde bei der VG Wort. Das BVG (Verfassungsgericht) sollte das Urteil des BGH (Bundesgerichtshofes) bestätigen und weitere Revisionen untersagen. Es ist völlig unnötig und dann auch peinlich für Deutschland, wenn auch noch der Europäische Gerichtshof dieses Geldverdienerische Ansinnen der VG Wort ablehnen muss. Diese Herrschaften (VG Wort) sollten erstmal alle vom Finanzamt einer gründlichen Steuerprüfung unterzogen werden. :-)
 
@Genghis99: BVG Berliner Verkersbetriebe? BVerG bitte. (Das + gabs trotzdem von mir)


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