IT-Branche gegen höhere Festplatten-Urheberabgabe

Die IT-Wirtschaft hat die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach höheren Urheberabgaben auf externe Festplatten als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Denn diese würden kaum zur Speicherung von Kopien geschützter Werke genutzt.
Festplatte, Hdd, Seagate
Seagate
Das soll zumindest eine Untersuchung des IT-Branchenverbandes BITKOM ergeben haben. Weniger als 3 Prozent des Speicherplatzes einer externen Festplatte würden nach Auffassung der Hersteller für vergütungsrelevante Privatkopien verwandt. "Für diese durchschnittlich 3 Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun 7 beziehungsweise 9 Euro Abgaben pro Stück erhoben werden", kritisierte BITKOM-Präsident Dieter Kempf. "Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung."

Nach Auffassung der IT-Branche setzen sich darin auch die anderen Forderungen der Verwertungsgesellschaften fort. Bis zu 36 Euro pro verkauftem Handy fordert seit kurzem die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Pro verkauftem USB-Stick verlangt die ZPÜ ab dem 1. Juli bis zu 1.550 Prozent, pro verkaufter Speicherkarte bis zu 1.850 Prozent höhere Abgaben als bisher. Dies könnte zahlreiche dieser Produkte um bis zu 2 Euro verteuern.

Bereits November 2011 hatten die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG WORT und VG Bild-Kunst rückwirkend zum 1. Januar 2008 neue Tarife für externe Festplatten veröffentlicht. Für Festplatten mit einer Speicherkapazität von unter 1 Terabyte fordern sie 7 Euro an urheberrechtlichen Abgaben, für größere Festplatten 9 Euro. Bisher konnte in der Frage keine Einigung mit den Herstellern erzielt werden.

Laut einer aktuellen Studie der Marktforschungsgesellschaft GfK besitzt jeder dritte Deutsche (32 Prozent) mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 Gigabyte. 55 Prozent davon ist ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich ein Viertel (24 Prozent) des Speicherplatzes wird durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt, rund 7 Prozent des Speicherplatzes entfällt auf selbst oder von Freunden erstellte Dateien wie Fotos, Heimvideos oder Briefe, für die auch keine Abgaben erhoben werden dürfen.

Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich beispielsweise um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also rund 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung der Industrie für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt.
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