USA: 7 Jahre Haft für das Abfilmen von Kinofilmen
Für jede Tat erhielt er eine Haftstrafe von einem Jahr. Die weiteren vier Jahre erhielt er wegen Zeugenbedrohung, Besitz einer gestohlenen Sozialversicherungskarte sowie dem widerrechtlichen Entziehen aus der Obhut seines Anwalts. Er wurde nach den damals geltenden Gesetzen verurteilt.
Wäre er nach dem aktuellen Family Entertainment and Copyright Act of 2005 verurteilt worden, so hätten ihm bis zu zehn Jahre Haft gedroht. Dieses Gesetz macht allein das Mitführen einer Kamera im Kino strafbar, da es als Versuch gewertet wird, eine audiovisuelle Aufnahme anzufertigen.
Gasca soll mit seinen Bootlegs bis zu 4500 US-Dollar pro Woche verdient haben. In seiner Wohnung fand man zwei DVD-Brenner sowie elf Videokameras. Seine Aufnahmen sollen damals von außergewöhnlich guter Qualität gewesen sein.
Wäre er nach dem aktuellen Family Entertainment and Copyright Act of 2005 verurteilt worden, so hätten ihm bis zu zehn Jahre Haft gedroht. Dieses Gesetz macht allein das Mitführen einer Kamera im Kino strafbar, da es als Versuch gewertet wird, eine audiovisuelle Aufnahme anzufertigen.
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Michael Diestelberg
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