12 Mio. Euro: Staatsanwaltschaft verkauft beschlagnahmtes Kryptogeld
Im Rahmen einer sogenannten Notveräußerung hat die Staatsanwaltschaft Bayern in einem laufenden Verfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber der illegalen Booksharing-Plattform "Lesen und Lauschen" (LuL.to) Kryptowährungen im Wert von 12 Millionen Euro verkauft. Wer den Gewinn aus den Verkäufen erhält, wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen.
Im Rahmen von Ermittlungen gegen das illegale Portal LuL.to, die seit 2015 andauern, hatte die zuständige bayerische Zentralstelle für Cybercrime rund 1300 Bitcoins und andere Kryptowährungen von den zwei Hauptbeschuldigten beschlagnahmt. Wie die Staatsanwaltschaft jetzt mitteilt, hat die Zentralstelle in Zusammenarbeit mit der Landesjustizkasse Bayern dieses Kryptogeld für insgesamt 12 Millionen Euro verkauft - veräußert wurden dabei neben den 1312,49 Bitcoin auch noch 1399,04 Bitcoin Cash, 1312,49 Bitcoin Gold und 220,81 Ether.
Infografik: Die Kryptocoin-Technologie Blockchain kurz erklärt
Die verschiedenen Kryptowährungen waren demnach in einem personal- und zeitintensiven Verfahren in mehr als 1600 Einzeltransaktionen abgestoßen worden. Über die "in Deutschland ansässige Handelsplattform" macht die Behörde aber keine Angaben. Insgesamt habe der Verkaufsprozess vom 20.02.2018 bis zum 25.04.2018 angedauert. Möglich war der Verkauf im Rahmen einer sogenannten Notveräußerung nach § 111p StPO, die "zum jetzigen Zeitpunkt allein dem Werterhalt der sichergestellten Vermögenswerte dient", so die Behörde.
Diese Vorschrift macht es möglich, "bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung sichergestellte Vermögenswerte zu verkaufen, wenn deren Verderb oder ein erheblicher Wertverlust droht". Im Bezug auf Kryptowährungen kann die Staatsanwaltschaft hier natürlich treffend mit dem Risiko hoher Kursschwankungen bis hin zum Totalverlust argumentieren.
Die verschiedenen Kryptowährungen waren demnach in einem personal- und zeitintensiven Verfahren in mehr als 1600 Einzeltransaktionen abgestoßen worden. Über die "in Deutschland ansässige Handelsplattform" macht die Behörde aber keine Angaben. Insgesamt habe der Verkaufsprozess vom 20.02.2018 bis zum 25.04.2018 angedauert. Möglich war der Verkauf im Rahmen einer sogenannten Notveräußerung nach § 111p StPO, die "zum jetzigen Zeitpunkt allein dem Werterhalt der sichergestellten Vermögenswerte dient", so die Behörde.
Diese Vorschrift macht es möglich, "bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung sichergestellte Vermögenswerte zu verkaufen, wenn deren Verderb oder ein erheblicher Wertverlust droht". Im Bezug auf Kryptowährungen kann die Staatsanwaltschaft hier natürlich treffend mit dem Risiko hoher Kursschwankungen bis hin zum Totalverlust argumentieren.
Wer es bekommt, weiß man nicht
Wem der Gewinn aus dem Verkauf letztendlich zugutekommt, wird erst nach Abschluss der Hauptverhandlung in einem Urteil festgelegt. Je nach Richterspruch könnte der Verkaufserlös in die Staatskasse fließen oder dazu genutzt werden, um Ansprüche von Geschädigten zu befriedigen, darüber hinaus ist es natürlich auch möglich, dass das Geld wieder an die aktuell Beschuldigten zurückfließt.
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