Filmemacher wollen das Recht zum DRM-Brechen und Rippen bekommen
urheberrechtlich geschützt sind und dabei kommen auch diverse DRM-Methoden zum Einsatz. Es gibt allerdings auch einige wenige Ausnahmen, so ist es unter anderem für Bildungszwecke erlaubt, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen.
Interessanterweise sind aber auch einige Filmemacher nicht glücklich über die aktuelle Gesetzgebung. Konkret geht es um kurze Ausschnitte aus Videos. Diese sind schon bisher erlaubt bzw. besteht hierfür eine Ausnahme, allerdings gilt das ausschließlich für Dokumentationen.
Das Problem dabei: Laut einem Zusammenschluss von Dokumentarfilmern und Independent-Filmschaffenden ist das Genre nur vage definiert. Wie man in einem Kommentar an das Copyright Office schreibt, kommt es deshalb immer wieder zu Verwirrung, was erlaubt ist und was nicht. Wie TorrentFreak erläutert, schlagen die Filmer deshalb vor, dass die Ausnahme für Dokumentationen für alle Regisseure und Filmschaffenden gelten soll.
Die Filmindustrie hingegen verweist auf Tricks, zu denen Filmschaffende greifen können: So sei es gar nicht nötig DRM zu umgehen, da man den Bildschirm abfilmen oder auch Screen-Capture-Software verwenden könne. Das ist für die Filmer aber oftmals aufgrund der niedrigen Qualität keine echte Alternative.
Das Rippen, also Kopieren von Blu-Rays sowie das Abgreifen von Streams ist heutzutage alles andere als eine Herausforderung. Legal ist es aber natürlich nicht, da diese Medien in der Regel Interessanterweise sind aber auch einige Filmemacher nicht glücklich über die aktuelle Gesetzgebung. Konkret geht es um kurze Ausschnitte aus Videos. Diese sind schon bisher erlaubt bzw. besteht hierfür eine Ausnahme, allerdings gilt das ausschließlich für Dokumentationen.
Das Problem dabei: Laut einem Zusammenschluss von Dokumentarfilmern und Independent-Filmschaffenden ist das Genre nur vage definiert. Wie man in einem Kommentar an das Copyright Office schreibt, kommt es deshalb immer wieder zu Verwirrung, was erlaubt ist und was nicht. Wie TorrentFreak erläutert, schlagen die Filmer deshalb vor, dass die Ausnahme für Dokumentationen für alle Regisseure und Filmschaffenden gelten soll.
Positive Erfahrungen
Man beruft sich dabei auf die positiven Erfahrungen, die man im Doku-Genre mit dieser Handhabe sammeln konnte. Denn diese habe sich seit der Einführung im Jahr 2010 als eine große Hilfe erwiesen, gleichzeitig gebe es keine Beweise oder auch Vorwürfe, dass die Ausnahme Rechtebesitzern in irgendeiner Weise geschadet hätte. In dem Aufruf melden sich zahlreiche Filmemacher zu Wort, die teilweise erklären, warum ihr Projekt eine Besonderheit hat, bei der die Doku-Ausnahme nicht oder nur unzureichend greift.Die Filmindustrie hingegen verweist auf Tricks, zu denen Filmschaffende greifen können: So sei es gar nicht nötig DRM zu umgehen, da man den Bildschirm abfilmen oder auch Screen-Capture-Software verwenden könne. Das ist für die Filmer aber oftmals aufgrund der niedrigen Qualität keine echte Alternative.
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