Endgültiges Aus für ein deutsches Hulu-Pendant

Ganz nach dem Vorbild der US-Plattform Hulu wollten die Privatsendergruppen RTL und ProSiebenSat1 in Deutschland eine gemeinsame Videoplattform auf die Beine stellen. Daraus wird nun aber wohl endgültig nichts, ein Gericht bestätigte das vom Bundeskartellamt verhängte Verbot.
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Eine Plattform, viele Sender: So kennen US-Amerikaner die Videoplattform Hulu. Deren Vorteil ist vor allem, dass man dort zentral die komplette Film- und Serien-Palette der (mitmachenden) Sender bekommt, die werbefinanzierten Streams sind anfangs kostenlos. Zwar hat das Wachstum von Hulu selbst zuletzt nachgelassen, das Konzept darf man aber dennoch als wegweisend bezeichnen.

Siehe auch: RTL und ProSiebenSat.1 planen deutsches Hulu

Ein ähnliches Portal wollten auch die beiden großen deutschen privaten Sendergruppen realisieren und gemeinsam so etwas wie Hulu auf die Beine stellen. Bisher konzentrieren sich sowohl RTL als auch ProSiebenSat1 auf ihre eigenen Portale, aber eher mit wenig Erfolg, was auch sicherlich daran liegt, dass man sich dort auf Bezahlangebote fokussiert.

Die gemeinsame Plattform wurde vom Bundeskartellamt jedoch untersagt, weil dies das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen" verstärkt hätte. Wie die 'Financial Times' berichtet, wurde nun auch ein Einspruch der beiden Medienkonzerne abgelehnt, das Oberlandesgericht Düsseldorf wies eine entsprechende Beschwerde ab. Das Düsseldorfer Gericht schloss sich nun den Argumenten bzw. Bedenken der Bonner Behörde an, damit dürfte das Projekt endgültig gescheitert sein.

Auf der gemeinsamen Video-Streaming-Plattform wollten die Medienkonzerne ein anfangs (sieben Tage lang) kostenloses und werbefinanziertes Streaming-Angebot mit Nachrichten, Filmeigenproduktionen, Shows und TV-Serien aufbauen. Kleinere Privatsender wurden ebenfalls eingeladen, ebenso wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten. So mancher davon wollte aber lieber sein eigenes Süppchen kochen, weshalb letztlich RTL und ProSiebenSat1 die Idee alleine "ziehen" mussten und aufgrund ihrer Marktposition auf Bedenken der Kartellwächter stießen.
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