Gericht untersagt RIM die Nutzung der Marke BBX
Das Bundesgericht in Albuquerque im US-Bundesstaat New Mexico erließ gestern eine einstweilige Verfügung gegen Research in Motion (RIM). Demnach darf das Unternehmen das neue Betriebssystem für seine Blackberrys nicht weiter BBX nennen.
Geklagt hatte das Unternehmen Basis International, in dessen Besitz sich Marke BBx befindet. Dieses stellt selbst Software für Smartphones her und sah daher eine Verwechslungsgefahr gegeben. Anlässlich der heute in Singapur gestarteten RIM-Entwicklerkonferenz, auf der das neue Betriebssystem Thema ist, dürfte die sofort wirksame Verfügung ins Kontor schlagen.
RIM hatte sich zuvor geweigert, die Markenrechtsverletzung auf der DevCon-Konferenz zu stoppen, woraufhin Basis den Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht hatte, erklärte das Unternehmen. Das Gericht teilte die Ansicht des Markeninhabers.
In der Urteilsbegründung wurde festgestellt: "Die Marke BBX ist identisch mit jener, die RIM angeblich für sein Produkt BBX verwendet", und "ungeachtet der Tatsache, dass beide Firmen nicht in unmittelbarem Wettbewerb stehen, haben die Produkte große Berührungspunkte und richten sich an den selben Käuferkreis, nämlich an Entwickler von kaufmännischer Software."
Das Gericht stimmte mit Basis auch darin überein, dass "die Rechtsverletzung wahrscheinlich zur Verwirrung bei Kunden und Interessenten führen kann, die fälschlicherweise annehmen könnten, dass Software-Anwendungen, die mit den Basis-Entwicklungswerkzeugen geschrieben werden, nur auf dem RIM-Betriebssystem BBX lauffähig seien."
Das Gericht beschrieb das "bewährte, aus vier Punkten bestehende Prüfverfahren zur Feststellung eines berechtigten Unterlassungsanspruchs", und kam zu dem Schluss: "Nach Abwägung aller Fakten kommt das Gericht zur Überzeugung, dass die Prüfung in allen vier Punkten zu Gunsten von BASIS ausfällt."
RIM hatte sich zuvor geweigert, die Markenrechtsverletzung auf der DevCon-Konferenz zu stoppen, woraufhin Basis den Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht hatte, erklärte das Unternehmen. Das Gericht teilte die Ansicht des Markeninhabers.
In der Urteilsbegründung wurde festgestellt: "Die Marke BBX ist identisch mit jener, die RIM angeblich für sein Produkt BBX verwendet", und "ungeachtet der Tatsache, dass beide Firmen nicht in unmittelbarem Wettbewerb stehen, haben die Produkte große Berührungspunkte und richten sich an den selben Käuferkreis, nämlich an Entwickler von kaufmännischer Software."
Das Gericht stimmte mit Basis auch darin überein, dass "die Rechtsverletzung wahrscheinlich zur Verwirrung bei Kunden und Interessenten führen kann, die fälschlicherweise annehmen könnten, dass Software-Anwendungen, die mit den Basis-Entwicklungswerkzeugen geschrieben werden, nur auf dem RIM-Betriebssystem BBX lauffähig seien."
Das Gericht beschrieb das "bewährte, aus vier Punkten bestehende Prüfverfahren zur Feststellung eines berechtigten Unterlassungsanspruchs", und kam zu dem Schluss: "Nach Abwägung aller Fakten kommt das Gericht zur Überzeugung, dass die Prüfung in allen vier Punkten zu Gunsten von BASIS ausfällt."
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