Megaupload & Kimble können Klage abwenden
Der Rechtsstreit zwischen dem Sharehoster Megaupload und dem Erotik-Anbieter Perfect 10 wurde mit einem Vergleich beendet. Die Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Download-Plattform wird im Zuge dessen fallen gelassen.
Perfect 10 hatte behauptet, dass Megaupload sich selbst aktiv an den Gesetzesverstößen beteiligt. Damit gelang dem Unternehmen erstmals, dass eine seiner Klagen gegen einen Filehoster angenommen wurde. In früheren Fällen konnten sich entsprechende Anbieter stets mit dem Hinweis aus der Affäre ziehen, dass man in der Regel nicht wisse und kontrolliere, was die Nutzer an Dateien hochladen, aber bei Hinweisen von Rechteinhabern gern aktiv werde und die Inhalte lösche.
Perfect 10 argumentierte, dass man bei Megaupload aktiv daran arbeite, dass möglichst viele interessante Inhalte - vor allem Videos jeder Spielart - auf seinen Systemen zu finden sind. Das Gericht sah die Vorwürfe gegen Megaupload wohl als stichhaltig genug an, um die Klage in diesem Fall zuzulassen.
Zu welchen Konditionen der Erotik-Anbieter nun bereit war, die Klage fallen zu lassen und auf möglicherweise hohe Schadensersatzzahlungen zu verzichten, ist nicht bekannt. Allerdings sagte man zu, in den USA vorerst nicht mehr gegen Megaupload vorgehen zu wollen. Allerdings ist der Filehoster damit noch nicht aus dem Schneider, denn auch der US-Musikbranchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) kündigte an, gegen die Plattform vorgehen zu wollen.
Für deutsche Nutzer, die sich noch gut an die Zeit der Dot-Com-Ära zum Jahrtausendwechsel erinnern können, dürfte ein Detail der Auseinandersetzung besonders interessant sein. Denn in dem Rechtsstreit wurde deutlich, dass Kim "Kimble" Schmitz führend an Megaupload beteiligt ist.
Schmitz wurde Ende der 1990er Jahre durch sein großspuriges Auftreten als begnadeter Hacker und Unternehmer bekannt. Zwar stellten sich seine Unternehmungen im Nachhinein zum überwiegenden Teil als heiße Luft heraus, aber das genügte, um ihm ein ausschweifendes Luxusleben zu ermöglichen. Später wurde er wegen Insiderhandels verurteilt. Die Affäre um Megaupload führte nun außerdem dazu, dass ihm die neuseeländischen Behörden die Ansiedlung in ihrem Land verweigerten.
Perfect 10 argumentierte, dass man bei Megaupload aktiv daran arbeite, dass möglichst viele interessante Inhalte - vor allem Videos jeder Spielart - auf seinen Systemen zu finden sind. Das Gericht sah die Vorwürfe gegen Megaupload wohl als stichhaltig genug an, um die Klage in diesem Fall zuzulassen.
Zu welchen Konditionen der Erotik-Anbieter nun bereit war, die Klage fallen zu lassen und auf möglicherweise hohe Schadensersatzzahlungen zu verzichten, ist nicht bekannt. Allerdings sagte man zu, in den USA vorerst nicht mehr gegen Megaupload vorgehen zu wollen. Allerdings ist der Filehoster damit noch nicht aus dem Schneider, denn auch der US-Musikbranchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) kündigte an, gegen die Plattform vorgehen zu wollen.
Für deutsche Nutzer, die sich noch gut an die Zeit der Dot-Com-Ära zum Jahrtausendwechsel erinnern können, dürfte ein Detail der Auseinandersetzung besonders interessant sein. Denn in dem Rechtsstreit wurde deutlich, dass Kim "Kimble" Schmitz führend an Megaupload beteiligt ist.
Schmitz wurde Ende der 1990er Jahre durch sein großspuriges Auftreten als begnadeter Hacker und Unternehmer bekannt. Zwar stellten sich seine Unternehmungen im Nachhinein zum überwiegenden Teil als heiße Luft heraus, aber das genügte, um ihm ein ausschweifendes Luxusleben zu ermöglichen. Später wurde er wegen Insiderhandels verurteilt. Die Affäre um Megaupload führte nun außerdem dazu, dass ihm die neuseeländischen Behörden die Ansiedlung in ihrem Land verweigerten.
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