Twitter erstreitet Markenrecht am Begriff "Tweet"

Der Mikroblogging-Dienst Twitter konnte sich in einer juristischen Auseinandersetzung die Rechte an dem Begriff "Tweet" sichern. Das Unternehmen nutzt diesen als Bezeichnung für die maximal 140 Zeichen langen Nachrichten, die Nutzer über den Service publizieren können.
Twitter, Tweet, Vogel
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Die Firma Twittad, die sich auf Werbung im Twitter-Netzwerk spezialisiert hat, registrierte sich den Begriff vor einiger Zeit als Handelsmarke. Twitter reichte daraufhin Klage ein. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung wird die Marke nun an den Mikroblogging-Dienst überschrieben, berichtete die US-Wirtschaftszeitung 'Wall Street Journal' unter Berufung auf den Twittad-Chef James Eliason.

Zu den konkreten Konditionen der Einigung - ob Twitter etwa für die Rechte an dem Begriff zahlte - machte dieser aber unter Verweis darauf, dass die Unternehmen darüber Stillschweigen vereinbart hätten, keine Angaben. Twitter verwies in einer Stellungnahme lediglich darauf, dass man eine Einigung erzielt habe und Twittad von nun an wieder als Partner im eigenen Ökosystem betrachte.

Im Zuge der Einigung wird auch der Twitter-Account von Twittad wieder reaktiviert. Das Unternehmen kann damit wieder seinen gewohnten Geschäften nachgehen. Diese konzentrieren sich vor allem auf eine Art Guerilla-Marketing, für das man auf eine Basis von 27.000 Nutzern zurückgreifen kann. Diese erhalten Geld dafür, wenn sie hin und wieder Werbung für Firmen in die eigenen Nachrichten einfließen lassen.

In seiner Klage hatte Twitter angeführt, dass der Begriff "Tweet" bereits für die Mitteilungen auf seiner Plattform zum Einsatz kam, bevor Twittad diesen als eigene Marke deklarierte. Damit hätte niemand anderes das Recht, die Bezeichnung für sich zu beanspruchen und Twitter somit an seiner Eintragung als Marke zu behindern.

Die Kuriosität in dem Fall liegt darin, dass Twitter seit Anfang 2009 bereits zweimal versuchte, sich beim Marken- und Patentamt der USA die Rechte an "Tweet" zu sichern. Die Anträge wurden jeweils abgewiesen.

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