Konflikt um P2P-Hackgesetz im US-Kongress
Befürworter werfen Gegnern absichtliche Missinterpretation vor
In den USA entbrennt im US-Kongress eine heftige Auseinandersetzung um die Initiative für ein P2P-Hackgesetz für die Musikindustrie. Der von den Kongressabgeordneten Howard Berman und Howard Coble eingebrachte Gesetzesvorschlag soll es der Musikindustrie erlauben, Piraterie in P2P-Netzwerken mit Hackerangriffen zu bekämpfen. Wie der US-Dienst Cnet berichtet, werfen die Befürworter des Gesetzes ihren Gegnern absichtliche Missinterpretation vor.
"Wir waren beide Ziel von teilweise ungeheuerlichen Angriffen aus der Presse", erklärte Berman in seinem Statement vor dem zuständigen Unterausschuss. Er bezeichnet den "P2P Piracy Prevention Act" als eine begrenzte Maßnahme, um Produktpiraterie in P2P-Netzwerken einzubremsen. Nach seinen Angaben gibt das Gesetz Urheberrechtsinhabern keinen Freibrief, Daten auf dem PC eines Benutzers zu zerstören. Sollte dies dennoch geschehen, hat der Besitzer des PCs Anspruch auf Schadensersatz. Link: (http://www.house.gov/berman/remarks092602.htm)
Gegner des Gesetzesvorschlages kritisieren jedoch, dass in dem Gesetzesvorschlag nicht festgelegt ist, welche Methode wie Viren, Trojaner, Denial-of-Service-Attacken oder Spoofing die Urheberrechtsinhaber einsetzen dürfen. Zusätzlich sieht der P2P Piracy Prevention Act keine Gegenmaßnahmen vor, sollte ein Computer irrtümlicherweise angegriffen werden. Darüber hinaus erhält die Musikindustrie trotz der im Gesetz verankerten Einschränkungen genügend Möglichkeiten, um großen Schaden anzurichten während die Möglichkeit für Schadensersatz begrenzt bleiben. (pte)
"Wir waren beide Ziel von teilweise ungeheuerlichen Angriffen aus der Presse", erklärte Berman in seinem Statement vor dem zuständigen Unterausschuss. Er bezeichnet den "P2P Piracy Prevention Act" als eine begrenzte Maßnahme, um Produktpiraterie in P2P-Netzwerken einzubremsen. Nach seinen Angaben gibt das Gesetz Urheberrechtsinhabern keinen Freibrief, Daten auf dem PC eines Benutzers zu zerstören. Sollte dies dennoch geschehen, hat der Besitzer des PCs Anspruch auf Schadensersatz. Link: (http://www.house.gov/berman/remarks092602.htm)
Gegner des Gesetzesvorschlages kritisieren jedoch, dass in dem Gesetzesvorschlag nicht festgelegt ist, welche Methode wie Viren, Trojaner, Denial-of-Service-Attacken oder Spoofing die Urheberrechtsinhaber einsetzen dürfen. Zusätzlich sieht der P2P Piracy Prevention Act keine Gegenmaßnahmen vor, sollte ein Computer irrtümlicherweise angegriffen werden. Darüber hinaus erhält die Musikindustrie trotz der im Gesetz verankerten Einschränkungen genügend Möglichkeiten, um großen Schaden anzurichten während die Möglichkeit für Schadensersatz begrenzt bleiben. (pte)
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