Filmbranche scheitert auch in Revision gegen iiNET
Damit wird das Urteil von Anfang 2010, das bereits zugunsten des Providers erging, rechtskräftig. In diesem wurde klargestellt, dass iiNET nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann, die seine Nutzer begehen. Das Unternehmen muss damit auch selbst nicht aktiv werden, um beispielsweise den Austausch von Filmen über Filesharing-Plattformen zu unterbinden.
Geklagt hatte die Organisation Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT), hinter der eine Reihe von australischen Film-Firmen, aber auch Hollywood-Studios stehen. Sie wollten durchsetzen, dass der zweitgrößte ISP Australiens den Schutz durch die so genannten "Safe Harbour"-Klauseln verliert, die ihn davor schützen, wegen Vergehen der Nutzer seiner Infrastruktur selbst als Störer mit in die Verantwortung genommen zu werden.
Der zuständige Richter bestätigte in seiner Begründung, dass iiNET seine Kunden an keiner Stelle ermuntere, Urheberrechte zu verletzten. In den Geschäftsbedingungen ist sogar eine Klausel enthalten, nach der die Anwender einwilligen, nichts illegales über ihren Internet-Zugang zu tun. Der ISP sei aber nicht verpflichtet, zu kontrollieren, ob dies auch eingehalten wird. Auch die Forderung der Filmbranche, dass Nutzern beim Nachweis eines Rechtsverstoßes der Anschluss abgeklemmt werden müsse, wies das Gericht zurück.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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