Nach Handy-Durchsuchung: Schülerin gewinnt Klage
Die 17-Jährige hatte das Mobiltelefon Anfang des letzten Jahres im Klassenzimmer genutzt. Der Anwesende Lehrer konfiszierte das Gerät daraufhin. Dies wäre wohl kein Problem gewesen, wenn ihr das Handy nach dem Schultag wieder ausgehändigt worden wäre.
Der Direktor der Schule entschied sich jedoch, die privaten SMS, E-Mails und Fotos der Schülerin durchzusehen. So fand er unter anderem Bilder, auf denen das Mädchen halbnackt zu sehen war. Er informierte daraufhin die Polizei und sprach eine dreitägige Suspendierung vom Unterricht aus, obwohl schnell klar wurde, dass die Aufnahmen lediglich für die Betroffene und ihren langjährigen Freund gedacht waren.
Die Schülerin entschied sich daraufhin gegen das Vorgehen der Schule zu klagen und erhielt dabei juristische Unterstützung von der Bürgerrechtsorganisation ACLU. Das Verfahren endete nun mit einer außergerichtlichen Einigung.
In deren Rahmen zahlt die Schulverwaltung dem Mädchen ohne explizites Schuldeingeständnis eine Summe von 33.000 Dollar. Außerdem verpflichtete man sich, genaue Regeln für den Umgang mit eingezogenen Handys aufzustellen und unter den Schulmitarbeitern zu verankern. Die ACLU zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden, da so wohl vergleichbare Fälle in Zukunft unterbunden werden können.
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Christian Kahle
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