Ein "Street View-Gesetz" wird es nicht geben
Die dort anwesenden Vertreter aus Politik und Wirtschaft verständigten sich darauf, dass die Betreiber statt dessen einen Datenschutz-Kodex erarbeiten. Lediglich in Fragen, die nicht durch die Internet-Branche selbst geregelt werden können, wird das Bundesinnenministerium mit eigenen Regelungen eingreifen.
Entsprechende Entwürfe beider Seiten sollen bis zum kommenden IT-Gipfel am 7. Dezember fertig sein und von da ausgehend weiter abgestimmt werden. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere stellte im Rahmen der Konferenz klar, dass es kein generelles Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Fotos öffentlich sichtbarer Häuser gebe.
Der Suchmaschinenkonzern Google bietet eine entsprechende Möglichkeit nach Diskussionen mit Verbraucherschützern und der Bundesregierung zwar an, ist dazu aber rein rechtlich nicht zwingend verpflichtet. De Maiziere will an diesem Vorgehen der Selbstregulierung festhalten.
Das Innenministerium will nur in deutlich weitergehenden Fragen eingreifen. Das gilt beispielsweise für Fälle, in denen Unternehmen durch die Verknüpfung von Datensammlungen weitgehende Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile anfertigen.
Google Street View-Videos
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