China: Webseiten-Betreiber müssen sich anmelden

Internet & Webdienste Entsprechend den neu auferlegten Regeln des chinesischen Technologieministeriums müssen sich ab sofort die Betreiber von Webseiten persönlich bei der Aufsichtsbehörde melden. Diese Regelung gilt für alle Privatpersonen. Bevor eine Webseite in China registriert werden kann, müssen die jeweiligen Betreiber persönlich ihren Ausweis samt Passfoto bei der Aufsichtsbehörde und bei dem Internetprovider vorlegen. Erst wenn dies entsprechend der neuen Regelung durchgeführt wurde, kann eine neue Webseite von einer Privatperson in China angemeldet werden, teilte 'derStandard' mit.

Im vergangenen Jahr beklagten sich mehrere chinesische Medien darüber, dass keine Überprüfung der Webseiten auf pornografische Inhalte durchgeführt werde.

Zugleich wurde die Anmeldung neuer Domains durch die in China zuständige Organisation für die Vergabe von Internetadressen Ende 2009 für Privatpersonen unterbunden. Den Meldungen des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie zufolge wurde diese Sperre inzwischen aufgehoben.

In erster Linie soll diese neue Handhabung im Kampf gegen pornografische Inhalte im Internet helfen, heißt es.
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