eBay: Richter spricht Käufer gestohlener Ware frei
Wie das Landgericht erklärt, gelte dies auch für sehr preisgünstige Angebote, sofern sich dem Käufer die illegale Herkunft der Ware nicht aufdrängt. Bei dem konkreten Fall geht es darum, dass ein Softwareingenieur über eBay ein Navigationsgerät für 670 Euro gekauft hatte, welches im Laden normalerweise mehr als 2.000 Euro kostet.
Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe sprach den 47-jährigen nun frei und hob auch die Geldstrafe wieder auf. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass dem Angeklagten kein Vorsatz zur Hehlerei nachweisbar sei.
Während der vorangegangenen Verhandlung in Pforzheim erklärte der Mann, dass er nicht an der Seriosität des Angebots gezweifelt habe, da es sich bei dem Verkäufer um einen eBay-Powerseller handelte, der nach Angaben des Ingenieurs mehr als 99 Prozent positive Bewertungen erhalten hat. In Wahrheit gehörte das von ihm ersteigerte Navigationsgerät jedoch zu einer ganzen Ladung von in Slowenien geklauten Geräten.
Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe sprach den 47-jährigen nun frei und hob auch die Geldstrafe wieder auf. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass dem Angeklagten kein Vorsatz zur Hehlerei nachweisbar sei.
Während der vorangegangenen Verhandlung in Pforzheim erklärte der Mann, dass er nicht an der Seriosität des Angebots gezweifelt habe, da es sich bei dem Verkäufer um einen eBay-Powerseller handelte, der nach Angaben des Ingenieurs mehr als 99 Prozent positive Bewertungen erhalten hat. In Wahrheit gehörte das von ihm ersteigerte Navigationsgerät jedoch zu einer ganzen Ladung von in Slowenien geklauten Geräten.
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