Bundeskartellamt genehmigt Handy-TV-Konsortium
Um die Zusammenarbeit zu erleichtern, möchten die Unternehmen ein gemeinsames Unternehmen gründen. Ein Sprecher des Bundeskartellamts teilte am gestrigen Dienstag mit, dass man keine Einwände gegen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens habe.
Dennoch steht vor der Gründung des Gemeinschaftskonzerns noch ein Kartellverfahren aus in dem die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen zwischen den drei Unternehmen untersucht werden sollen. Eine Entscheidung wird für Ende September erwartet.
"Das geplante Gemeinschaftsunternehmen soll eine effiziente Nutzung der knappen Frequenzen sowie eine umfassende und rasche Markterschließung zu angemessenen Kosten ermöglichen", so eine Sprecherin des Konsortiums. Bereits ab kommendem Frühjahr wollen die drei Unternehmen gemeinsam mindestens 16 Fernsehprogramme über DVB-H ausstrahlen.
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