EU: Produktpiraten sollen bis zu 4 Jahre ins Gefängnis
Um die Strafverfolgung in Sachen Produktpiraterie nun europaweit zu vereinheitlichen, hat das Europaparlament jetzt eine entsprechende Regelung verabschiedet, die die Grundlage für ein entschiedenes Vorgehen gegen die Fälscher bilden soll.
Die Regelung sieht vor, dass Verstöße gegen das Urheberrecht oder die Verletzung geistigen Eigentums mit drastischen Strafen geahndet werden können. Nach dem Willen müssen Produktpiraten nun mit Geldstrafen von bis zu 300 000 Euro und Haftstrafen von bis zu vier Jahren rechnen.
Der Entscheidung müssen nun auch noch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Einige Länder haben bereits Widerstand angekündigt, da sie der Meinung sind, dass die Verfolgung derartiger Straftaten weiterhin Sache der jeweiligen Regierung sein sollte.
Die Regelung sieht vor, dass Verstöße gegen das Urheberrecht oder die Verletzung geistigen Eigentums mit drastischen Strafen geahndet werden können. Nach dem Willen müssen Produktpiraten nun mit Geldstrafen von bis zu 300 000 Euro und Haftstrafen von bis zu vier Jahren rechnen.
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