Disney+ wegen unzulässiger Blockade von Inhalten abgemahnt
Disney+ hat Kunden unzulässig vom Zugang zu bereits bezahlten Inhalten ausgesperrt. Die Verbraucherzentrale NRW erwirkte nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Streamingdienst muss diese Praxis bis Ende Mai beenden.
Konkret konnten sich betroffene Nutzer kurz vor dem Ende ihres laufenden Premium-Abos nicht wie gewohnt in ihr Konto einloggen. Stattdessen wurde ihnen eine Seite angezeigt, auf der sie zwischen einem teureren Abo, einer Kündigung oder einem Tarifwechsel wählen mussten. Ohne eine dieser Entscheidungen blieb der Zugang zu bereits gezahlten Inhalten verwehrt.
"Verbraucher dürfen nicht durch technische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertragsänderungen zu akzeptieren", sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, in einer Pressemitteilung (via Digitalfernsehen). "Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden."
Disney+ hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und muss die Praxis bis spätestens zum 31. Mai 2025 beenden. Ab dem 1. Juni 2025 dürfen derartige Zugangsbeschränkungen nicht mehr eingesetzt werden. Sollte der Streamingdienst erneut gegen diese Verpflichtung verstoßen und den Zugang zu bezahlten Inhalten blockieren, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Laut geltender Rechtsprechung müssen Anbieter von Streamingdiensten bei Preiserhöhungen die explizite Zustimmung der Kunden einholen. Für Bestandskunden gelten neue Konditionen erst ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, wobei sie der Änderung explizit zustimmen müssen. Wer das nicht tut, muss sein Abo kündigen, da es keine automatische Anpassung ohne Einwilligung geben darf.
Die nun abgegebene Unterlassungserklärung bestätigt diese Einschätzung und stellt einen wichtigen Präzedenzfall für den Verbraucherschutz im Bereich der Streamingdienste dar. Ähnliche Praktiken wurden in der Vergangenheit auch bei anderen Anbietern beobachtet, weshalb die Entscheidung branchenweite Auswirkungen haben dürfte.
Was haltet ihr von dieser Entscheidung? Habt ihr selbst Erfahrungen mit Zugangsbeschränkungen bei Streamingdiensten gemacht? Teilt eure Meinungen und Erlebnisse gerne in den Kommentaren - wir sind gespannt auf eure Perspektiven!
Siehe auch:
Verbraucherschützer stoppen Blockade-Taktik bei Disney+
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist erfolgreich gegen fragwürdige Praktiken des Streaminganbieters Disney+ vorgegangen. Der Konzern hatte Kunden kurz vor dem Ablauf ihrer Premium-Abonnements vom Zugriff auf ihre Nutzerkonten ausgeschlossen, sofern sie nicht aktiv einem neuen Abo zustimmten oder kündigten. Diese Praxis wurde nun durch eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW gestoppt.Konkret konnten sich betroffene Nutzer kurz vor dem Ende ihres laufenden Premium-Abos nicht wie gewohnt in ihr Konto einloggen. Stattdessen wurde ihnen eine Seite angezeigt, auf der sie zwischen einem teureren Abo, einer Kündigung oder einem Tarifwechsel wählen mussten. Ohne eine dieser Entscheidungen blieb der Zugang zu bereits gezahlten Inhalten verwehrt.
"Verbraucher dürfen nicht durch technische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertragsänderungen zu akzeptieren", sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, in einer Pressemitteilung (via Digitalfernsehen). "Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden."
Disney+ hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und muss die Praxis bis spätestens zum 31. Mai 2025 beenden. Ab dem 1. Juni 2025 dürfen derartige Zugangsbeschränkungen nicht mehr eingesetzt werden. Sollte der Streamingdienst erneut gegen diese Verpflichtung verstoßen und den Zugang zu bezahlten Inhalten blockieren, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Laut geltender Rechtsprechung müssen Anbieter von Streamingdiensten bei Preiserhöhungen die explizite Zustimmung der Kunden einholen. Für Bestandskunden gelten neue Konditionen erst ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, wobei sie der Änderung explizit zustimmen müssen. Wer das nicht tut, muss sein Abo kündigen, da es keine automatische Anpassung ohne Einwilligung geben darf.
Komplizierter Kündigungsprozess
Allerdings hat Disney+ es Nutzern nicht leicht gemacht, wenn sie auf den Dienst verzichten wollten. Ein Widerspruch oder eine einfache Ablehnung direkt über die Smartphone- oder Tablet-App waren nicht möglich. Stattdessen wurden Kunden über einen QR-Code über den Browser zur Disney+ Website gelotst, wo man dann über die Kontoeinstellungen den Kündigungs-Button auswählen konnte.Die nun abgegebene Unterlassungserklärung bestätigt diese Einschätzung und stellt einen wichtigen Präzedenzfall für den Verbraucherschutz im Bereich der Streamingdienste dar. Ähnliche Praktiken wurden in der Vergangenheit auch bei anderen Anbietern beobachtet, weshalb die Entscheidung branchenweite Auswirkungen haben dürfte.
Was haltet ihr von dieser Entscheidung? Habt ihr selbst Erfahrungen mit Zugangsbeschränkungen bei Streamingdiensten gemacht? Teilt eure Meinungen und Erlebnisse gerne in den Kommentaren - wir sind gespannt auf eure Perspektiven!
Zusammenfassung
- Verbraucherzentrale NRW stoppt unzulässige Kontosperrungen bei Disney+
- Streamingdienst blockierte Zugang zu bereits bezahlten Inhalten
- Nutzer wurden zu Tarifwechsel, Kündigung oder teurerem Abo gedrängt
- Disney+ muss umstrittene Praxis bis zum 31. Mai 2025 beenden
- Bei Verstößen gegen die Unterlassungserklärung droht Vertragsstrafe
- Preiserhöhungen erfordern laut Rechtsprechung explizite Kundenzustimmung
- Entscheidung könnte wegweisend für die gesamte Streaming-Branche sein
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