Netflix muss Geld zurückzahlen:
Preiserhöhungen waren nicht rechtens
Ein Netflix-Kunde erhält rund 200 Euro zurück, weil mehrere Preiserhöhungen für unwirksam erklärt wurden. Das Landgericht Köln bemängelte die Art der Zustimmung per Pop-up. Was das Urteil für Millionen anderer Abonnenten bedeutet und wie man selbst Geld zurückfordern kann.
Netflix zeigt sich laut einem Bericht des Spiegels unbeeindruckt und verweist auf andere Gerichtsentscheidungen, die ähnliche Preiserhöhungen als wirksam anerkannt hätten. Zudem: Ansprüche aus 2017 und 2018 sind bereits verjährt, daher gab es jetzt auch für den Kläger weniger Geld zurück, als er sich erhofft hatte.
Was haltet ihr von diesem Urteil? Habt ihr selbst Erfahrungen mit Streaming-Preiserhöhungen gemacht und überlegt ihr nun, Geld zurückzufordern? Teilt eure Meinungen in den Kommentaren!
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Erfolg gegen Streaming-Riesen
Der Netflix-Kunde hatte vor dem Landgericht Köln geklagt und einen interessanten Erfolg erzielt. Der Streaming-Anbieter muss ihm rund 200 Euro plus Verzugszinsen zurückzahlen, da von dem Gericht mehrere Preiserhöhungen für unwirksam erklärt wurden. Das Premium-Abo war von ursprünglich 11,99 Euro in drei Schritten auf 17,99 Euro gestiegen.Mangelhafte Zustimmung per Pop-up
Das Gericht kritisierte die Art der Preiserhöhungen: Netflix blendete eine Schaltfläche "Preiserhöhung zustimmen" ein, die den Eindruck erweckte, Kunden würden nur über eine beschlossene Änderung informiert. Für eine rechtlich wirksame Anpassung hätte das Unternehmen aber laut dem Gericht ein formelles Angebot machen müssen.Weitreichende Konsequenzen möglich
Verbraucherschützer sehen im Urteil eine "starke Signalwirkung", allerdings müssen Betroffene ihre Ansprüche aktuell noch selbst geltend machen. Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig.Netflix zeigt sich laut einem Bericht des Spiegels unbeeindruckt und verweist auf andere Gerichtsentscheidungen, die ähnliche Preiserhöhungen als wirksam anerkannt hätten. Zudem: Ansprüche aus 2017 und 2018 sind bereits verjährt, daher gab es jetzt auch für den Kläger weniger Geld zurück, als er sich erhofft hatte.
So können Kunden vorgehen
Betroffene sollten prüfen, wann sie eine Erhöhung bekommen haben und wie die Zustimmung eingeholt wurde. Ein Musterbrief von Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte, kann für Rückforderungen genutzt werden. Experten empfehlen, zunächst den Netflix-Kundenservice so zu kontaktieren und dort direkt die Rückzahlung anzufordern. Außerdem müsste jeder betroffene Kunde zumindest aktuell sein Geld selbst einklagen, da es noch keine Sammelklage gibt.| Preisentwicklung in Deutschland im Überblick | ||||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | Werbe-Abo | Basis | Standard | Premium |
| 2020 | - | 7,99 € | 11,99 € | 15,99 € |
| 2025 | 4,99 € | 9,99 € | 13,99 € | 19,99 € |
Preispolitik
Seit seinem Deutschland-Start 2014 hat Netflix mehrfach die Preise erhöht. Das Premium-Abo kostet mittlerweile 19,99 Euro monatlich. Der Marktführer begründet dies mit steigenden Produktionskosten und Investitionen in neue Technologien.Was haltet ihr von diesem Urteil? Habt ihr selbst Erfahrungen mit Streaming-Preiserhöhungen gemacht und überlegt ihr nun, Geld zurückzufordern? Teilt eure Meinungen in den Kommentaren!
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Zusammenfassung
- Landgericht Köln erklärt mehrere Netflix-Preiserhöhungen für unwirksam
- Kunde erhält rund 200 Euro plus Verzugszinsen für ungültige Erhöhungen
- Netflix-Methode zur Einholung der Zustimmung war rechtlich unzureichend
- Verbraucherschützer sehen starke Signalwirkung für alle betroffenen Kunden
- Betroffene müssen ihre Ansprüche selbst geltend machen
- Ansprüche aus den Jahren vor 2022 sind bereits verjährt
- Premium-Abo stieg von ursprünglich 11,99 Euro auf aktuell 19,99 Euro
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