Nach Klage: AVM gibt Anleitungen zur FritzOS-Modifikation heraus

Ein Softwareentwickler hat mit Unterstützung der Software Freedom Conservancy (SFC) gegen den Routerhersteller AVM geklagt. Es ging dabei um die Bereitstellung von Quellcodes und Anleitungen zur Modifikation der FritzBox-Firmware.
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Sieg für beide Seiten

Besitzer von FritzBox-Routern erhalten durch die Klage jetzt auf jeden Fall neue Möglichkeiten zur individuellen Anpassung ihrer Geräte. Dennoch bleiben eine Reihe von Fragen offen. Doch von vorn: Der von der Software Freedom Conservancy (SFC) unterstützte Softwareentwickler Sebastian Steck hat in einem Rechtsstreit gegen den Hersteller AVM wichtige Zugeständnisse erwirkt.

Der Kläger wollte ursprünglich Modifikationen an der Firmware einer FritzBox 4020 vornehmen, scheiterte jedoch an unvollständigen Quelltexten und fehlenden Anleitungen. AVM Fritzbox 4020Die FritzBox 4020 war der Stein des Anstoßes Die Klage, die sich auf die Bestimmungen der Lesser General Public License (LGPL) stützte, zielte darauf ab, AVM zur Herausgabe aller notwendigen Informationen zu zwingen. Insbesondere ging es um die Möglichkeit, die unter LGPL lizenzierte Bibliothek uClibc anzupassen und die veränderte Software dauerhaft auf dem Router zu installieren.

Wie die SFC berichtet, lenkte AVM im dritten Verhandlungsmonat ein und stellte die geforderten Informationen bereit. Dies umfasste den vollständigen Quellcode sowie Skripte zur Steuerung der Kompilierung und Installation. Schon im Juli 2024 hat das Landgericht Berlin einen dementsprechenden Beschluss veröffentlicht (PDF).

Dennoch gibt es weitere Unklarheiten in dem Fall, denn die SFC als Unterstützer des Klägers und AVM stellen den Ausgang der Klage und auch den Weg, der dahin führte, recht unterschiedlich dar. Für die Endverbraucher kommt es aber auf das Ergebnis an, und das ist interessant. Sebastian Steck fasst das Klageende auf seiner Webseite Foss Users zusammen:

Die LGPL verlangt, dass Empfängern der Bibliothek der vollständige Quelltext einschließlich der Skripte zur Steuerung der Installation zur Verfügung gestellt wird, sodass die Empfänger die veränderte Bibliothek mit den Anwendungen, mit denen die Bibliothek verlinkt war, verwenden können. Im Fall Steck gegen AVM waren die verbleibenden Streitfragen, ob AVM diese Installationsskripte zur Verfügung stellen muss und ob Steck als Benutzer - nicht Urheberrechtsinhaber - klagebefugt ist. AVM hat es jedoch vorgezogen, die geforderten Installationsskripte bereitzustellen und so die Klage zu erledigen. Trotzdem behauptet AVM weiterhin, dass der ursprünglich zur Verfügung gestellte Quelltext vollständig gewesen sei, und stellt die Installationsskripte nicht öffentlich zur Verfügung. Diese Frage wird dank AVM bis zum nächsten Prozess ungeklärt bleiben.
James Cole

Konsequenzen für Open-Source-Gemeinschaft?

Der Fall hat dennoch weitreichende Konsequenzen für die Open-Source-Gemeinschaft. Er bestätigt, dass Nutzer das Recht haben, lizenzierte Software auf ihren Geräten nicht nur zu modifizieren, sondern diese Änderungen auch dauerhaft im Flash-Speicher zu installieren.


AVM hatte zunächst argumentiert, dass Änderungen im flüchtigen Arbeitsspeicher (RAM) ausreichend seien, musste diese Position jedoch aufgeben. AVM griff bei der Erstellung der neuen Anleitung zum Austausch von Dateien im Firmware-Abbild auf Tools aus dem Freetz-Projekt zurück.

Für Nutzer von FritzBox-Routern bedeutet dies mehr Freiheit bei der Anpassung ihrer Geräte. Sie können nun theoretisch eigene Funktionen implementieren oder Sicherheitsoptimierungen vornehmen. Allerdings erfordert dies fortgeschrittene technische Kenntnisse und birgt das Risiko, die Garantie zu verlieren. Sebastian Steck hat inzwischen eine Anleitung dazu, die von AVM stammt, auf seiner Seite veröffentlicht.

AVMs Stellungnahme zum Verfahren

AVM betonte in einer Stellungnahme gegenüber Heise, dass man die Open-Source-Gemeinschaft seit Jahren aktiv unterstützt, da sie langfristig Innovationen sichert. Das Unternehmen sieht sich durch den Ausgang des Verfahrens bestätigt, da "sich im Laufe dieses Verfahrens herausstellte, dass der Source Code genügend war".

Was denkt ihr über dieses Urteil? Seht ihr darin eine Chance für mehr Individualität bei Routern oder überwiegen für euch die Risiken? Teilt eure Meinungen in den Kommentaren - wir sind gespannt auf eure Einschätzungen!
Zusammenfassung
  • Softwareentwickler klagt erfolgreich gegen AVM für FritzBox-Quellcode
  • AVM muss vollständigen Quellcode und Installationsanleitungen bereitstellen
  • Klage basiert auf LGPL-Lizenz und ermöglicht dauerhafte Firmware-Änderungen
  • Das Urteil stärkt die Rechte von Nutzern zur Modifikation lizenzierter Software
  • Mehr Freiheit für FritzBox-Nutzer, aber technisches Know-how erforderlich
  • AVM betont langjährige Unterstützung der Open-Source-Gemeinschaft
  • Fall könnte andere Hersteller zu mehr Offenheit beim Quellcode bewegen

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