1&1: Werbung für Flatrate mit 100 Seiten an Ausnahmen ist irreführend
Provider 1&1 verklagt. Denn dieser warb für sein Angebot damit, dass Kunden mit der Telefonflatrate "Unbegrenzt für 0 ct/Min. ins deutsche Festnetz telefonieren" können. Und auch Mobilfunktarife wurden mit "Flat Telefonie in alle dt. Festnetz- und Mobilfunknetze" angepriesen.
Man musste schon tief ins Kleingedruckte eindringen, um Informationen darüber zu finden, dass Servicedienste von dieser Regelung ausgenommen waren - und zwar auch solche, die über gewöhnliche Festnetznummern mit Ortsvorwahl erreichbar waren. Diese kommen unter anderem bei der Teilnahme an Telefonkonferenzen zum Einsatz und sind für die Nutzer oft gar nicht als Servicenummer zu erkennen.
In der Klage gegen den Anbieter schloss sich das Landgericht Koblenz nun der Auffassung an, dass die Werbung für die Flatrate-Tarife damit als irreführend einzustufen sei. Denn während die vermeintliche Flatrate in der Werbung besonders hervorgehoben wurde, mussten Verbraucher mehrfach klicken und scrollen, um die Informationen über die kostenpflichtigen Servicedienste zu finden. Viele Kunden erfuhren von der Einschränkung daher erst, nachdem sie im Homeoffice an Konferenzen teilgenommen hatten - und dafür trotz Flatrate 2,9 Cent pro Minute zahlen sollten.
Siehe auch:
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Aufgrund eines solchen Falls hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) den Man musste schon tief ins Kleingedruckte eindringen, um Informationen darüber zu finden, dass Servicedienste von dieser Regelung ausgenommen waren - und zwar auch solche, die über gewöhnliche Festnetznummern mit Ortsvorwahl erreichbar waren. Diese kommen unter anderem bei der Teilnahme an Telefonkonferenzen zum Einsatz und sind für die Nutzer oft gar nicht als Servicenummer zu erkennen.
Kaum erkennbar
Sicher erkennbar sind die fraglichen Nummern nur, wenn man eine von 1&1 bereitgestellte Liste mit kostenpflichtigen Festnetznummern durchsucht. Diese umfasst immerhin rund hundert Seiten. "Viele Kunden erfuhren von dieser Einschränkung erst, nachdem sie im Homeoffice an Konferenzen teilgenommen hatten - und dafür trotz Flatrate 2,9 Cent pro Minute zahlen sollten", beklagte der VZBV.In der Klage gegen den Anbieter schloss sich das Landgericht Koblenz nun der Auffassung an, dass die Werbung für die Flatrate-Tarife damit als irreführend einzustufen sei. Denn während die vermeintliche Flatrate in der Werbung besonders hervorgehoben wurde, mussten Verbraucher mehrfach klicken und scrollen, um die Informationen über die kostenpflichtigen Servicedienste zu finden. Viele Kunden erfuhren von der Einschränkung daher erst, nachdem sie im Homeoffice an Konferenzen teilgenommen hatten - und dafür trotz Flatrate 2,9 Cent pro Minute zahlen sollten.
Siehe auch:
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Mehr zum Thema: 1&1 (United Internet AG)
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